1. mangfall24-de
  2. Wohnen

Routinekontrollen des Vermieters sind unzulässig

Erstellt: Aktualisiert:

Kommentare

München/Berlin - Routinekontrollen des Vermieters in der Wohnung sind nach Angaben des Deutschen Mieterbundes unzulässig. Das geht aus einem Urteil hervor.

Sind im Mietvertrag für den Vermieter weitgehende Besichtigungs- und Zutrittsrechte vorgesehen, so ist eine solche Formularklausel unwirksam, entschied das Landgericht München II (Az.: 12 S 1118/08). Nach Angaben des Mieterbundes in Berlin war im verhandelten Fall das Wohnungsbesichtigungsrecht des Vermieters im Mietvertrag detailliert beschrieben. Danach war ihm “die Betretung der Mietsache zur Prüfung des Zustandes in angemessenen Abständen und nach rechtzeitiger Ankündigung“ immer erlaubt. Außerdem waren bestimmte Uhrzeiten und Wochentage für diese Wohnungsbesichtigungen angegeben. Die Richter kritisierten, dass zum einen die Vertragsregelung “in angemessenen Abständen“ viel zu unbestimmt und schon daher unwirksam sei.

Außerdem seien Routinekontrollen zum Zwecke der Untersuchung der Wohnung auf ihren Allgemeinzustand grundsätzlich unzulässig. Mieter haben das Recht, in ihrer Wohnung in Ruhe gelassen zu werden, betont der Mieterbund. Nur bei einem berechtigten Interesse des Vermieters darf er in die vermietete Immobilie - zum Beispiel wenn er das Haus beziehungsweise die Wohnung verkaufen oder neu vermieten will oder bei Modernisierungs- oder Reparaturarbeiten.

dpa

Auch interessant

Kommentare