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OLG: Wohnrecht bleibt bei Auszug bestehen

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Saarbrücken - Ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht bleibt auch bestehen, wenn der Wohnberechtigte auszieht. Erst wenn das Wohnrecht nicht mehr genutzt werden kann, liegen die Dinge anders.

Das geht aus einem am Freitag veröffentlichten Beschluss des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken hervor. Anders sei der Fall, wenn der Betroffene sein Wohnrecht dauernd nicht mehr nutzen könne. Bei einem bloßen Auszug habe er jedoch jederzeit die Möglichkeit, zurückzukehren (Az.: 5 W 175/10-65).

Das Gericht wies mit seinem Spruch die Klage von Erben ab, die mit einer wohnberechtigten Frau gestritten hatten. Sie hatten erreichen wollen, dass die Frau der Löschung des Wohnrechts zustimmt, das zu ihren Gunsten im Grundbuch eingetragen war. Zur Begründung verwiesen sie darauf, die Frau sei ausgezogen.

Dem OLG genügte dies nicht. Selbst wenn die Berechtigte nach eigenen Angaben dauerhaft ausgezogen sei, könne sie ihre Meinung wieder ändern. Die Erben müssten daher das rechtlich besonders gesicherte Wohnrecht akzeptieren.

dpa

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