1. mangfall24-de
  2. Wohnen

Modernisierung darf auf alle Wohnungen verteilt werden

Erstellt: Aktualisiert:

Kommentare

Münster/Berlin - Die Kosten einer Modernisierung dürfen anhand der Wohnfläche auf alle Wohnungen des Hauses gleichmäßig verteilt werden.

Das gilt nach einer Entscheidung des Landgerichts Münster (Az.: 8 S 131/09), auf die der Deutsche Mieterbund (DMB) hinweist. Auch dann, wenn die Wohnungen im Haus unterschiedlich stark davon profitieren würden. Der Vermieter eines Gebäudes mit drei Wohnungen hatte Arbeiten zur Dämmung der obersten Geschossdecke vornehmen lassen. Die Modernisierung kam vor allem der obersten Wohnung durch mögliche Energie-Einsparungen zu Gute.

Die Modernisierungs-Mieterhöhung, also die Umlage von elf Prozent der Kosten, berechnete und verteilte der Vermieter aber auf alle drei Wohnungen anhand der Wohnfläche, also der Wohnungsgröße. Das ist nach Ansicht des Landgerichts zulässig und praktikabel. Vorausgesetzt, die Kosten können für die einzelne Wohnung nicht separat erfasst werden. So lange aber auch die anderen Wohnungen im Haus, zum Beispiel über niedrigere Heizkosten insgesamt, von der Energie-Ersparnis profitieren, ist nach Einschätzung des Deutschen Mieterbundes die gleichmäßige Kostenverteilung nach der Wohnungsgröße zulässig.

dpa

Auch interessant

Kommentare