Makler haftet für versteckte Mängel
Düsseldorf - Wenn ein beauftragter Makler wesentliche Mängel einer Wohnung verschweigt, kann er schadenersatzpflichtig werden.
Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf in dem aktualisierten Ratgeber “Ihr Weg zum Wohneigentum“ hin. Eine Schadensersatzpflicht gelte zum Beispiel für den Fall, dass der Makler einem Käufer sagt, eine Wohnung werde umgehend frei - obwohl der laufende Mietvertrag noch nicht einmal gekündigt ist.
Neben dem Umgang mit Maklern, Bauträgern und Architekten werden in dem Ratgeber auch die neuesten Regelungen beim Wohn-Riester erläutert. Hinzu kommen Hinweise zur Honorarrechnung von Architekten und Ingenieuren sowie zu den derzeitigen Förderprogrammen.
dpa