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Für jede Gefahr die richtige Versicherung

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Feuer, Sturm, Hochwasser, Hagelschlag, Blitz: die Natur kann Hab und Gut ganz schön zusetzen. Hausbesitzer sollten deshalb stets die richtige Versicherung wählen.

Die Wohngebäude-Versicherung deckt Schäden, die durch Feuer, Sturm oder Leitungswasser entstehen. Bei einem Totalschaden zahlt die Versicherung den Betrag, der - gemessen an den aktuellen Baupreisen - benötigt wird, um das Gebäude wieder komplett aufzubauen. Es lohnt sich deshalb, jährlich die Versicherungssumme zu überprüfen. Die Gebäudeversicherung dient dem wirtschaftlichen Erhalt und der Sicherung des Eigentums, aber sie ist auch eine Sicherheitsleistung bei Krediten. In der Regel verlangen Banken, bevor sie ein Darlehen auszahlen, den Nachweis einer solchen Versicherung. Die Versicherungshöhe ist von der Bauart des Hauses und von regionalen Klimaeinflüssen abhängig. Ein Massivhaus kann in der Regel billiger versichert werden als ein Holzhaus. Gebiete mit hoher Sturmwahrscheinlichkeit treiben die Versicherungssumme ebenfalls in die Höhe. Zusätzlich können Elementarschäden, verursacht durch Überschwemmungen, Erdbeben oder Lawinen, versichert werden. Allerdings liegt es im Ermessen des Versicherers, ob sie das Risiko eingehen.

Wer ein Haus vermietet oder ein unbebautes Grundstück hat, ist verpflichtet, seinen Besitz zu sichern und in einem für andere Personen ungefährlichen Zustand zu halten. Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung kommt zum Beispiel für Schäden auf, die entstehen, wenn im Winter der Gehweg nicht gestreut wird, das Treppenhaus zu glatt gebohnert ist oder wenn parkende Autos durch herabfallende Ziegel getroffen werden. Auch Hofeinfahrten oder Kinderspielplätze auf dem Grundstück des Hausbesitzers mit Spielgeräten können in die Versicherung aufgenommen werden. Der Versicherungsbeitrag ergibt sich aus der vereinbarten Deckungssumme und der Bruttojahresmiete.

Wenn durch ausgelaufenes Öl Grundwasser verseucht wird und umfassende Rettungsmaßnahmen durchgeführt werden müssen, kann der Schaden schnell in die Hunderttausende gehen. Nach dem Gesetz haftet der Besitzer eines Öltanks wegen der Gefahr für Grundwasser oder Flüsse und Seen unbegrenzt, egal ob er zum Auslaufen eines Tanks beiträgt oder nicht. Die Gewässerschaden-Haftpflicht versichert deshalb Schäden, die durch defekte Öltanks hervorgerufen werden. Der Versicherungsbeitrag und die Deckungssumme richten sich nach verschiedenen Kriterien: Die Größe des Öltanks spielt dabei genauso eine Rolle wie der Standort. Eine regelmäßige Wartung schlägt positiv zu Buche. Ebenso wird geprüft, ob beim Auslaufen das Öl direkt in die Erde eindringen kann. Wenn größere Gewässer oder Trinkwassergebiete in der Nähe sind, wirkt sich dies ebenfalls auf den Beitrag aus.

Quelle: Immowelt.de.

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