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Mit Bauunternehmen Sicherheiten vereinbaren

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Bauschäden sind für Bauherrn eine Horror-Vorstellung. Bürgschaften können helfen, sich dafür gegenüber der ausführenden Firma abzusichern. © dpa

Berlin - Bauunternehmen haften fünf Jahre lang für eventuelle Schäden am Bau. Für den Fall, dass die Baufirma in dieser Zeit pleite geht, sollten Bauherren schon vor Baubeginn Sicherheiten wie Bürgschaften vereinbaren.

Der Verband Privater Bauherren (VPB) in Berlin warnt, dass sich Bürgschaften oft nur auf die Bauzeit beziehen. Deshalb sollten Bauherren vertraglich festhalten, dass die Bürgen auch für Mängel aufkommen, die während der Gewährleistungsfrist auftreten. Dabei verlassen sie sich besser nicht auf Bürgschaftsformulare der Bank. Denn diese entsprächen oft nicht den Besonderheiten beim Hausbau.

dpa

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