Präsident der Arbeiterkammer Salzburg entsetzt
Verspätete Absonderungsbescheide: Gastro-Mitarbeiter wegen Covid-19 gekündigt - Lösung durch SMS
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Ein infizierter Gastro-Mitarbeiter hatte zwar einen positiven Covid-19-Test in Händen, allerdings noch keinen Absonderungsbescheid der Gesundheitsbehörde, darum wurde er von seinem Arbeitgeber entlassen. Nur einer von vielen, berichtet jetzt die Arbeiterkammer Salzburg.
Salzburg - Hunderte Beschwerdeanrufe habe es in den vergangenen Wochen gegeben, weil Arbeitgeber die Quarantäne ohne gültigen Bescheid nicht akzeptierten, sondern dem Mitarbeiter mit Kündigung drohten oder in Zwangsurlaub schickten. Mit einer neuen Do-it-yourself Erfassung soll nun ein erster „SMS-Bescheid“ genügen.
Der Präsident der Arbeiterkammer Salzburg ist entsetzt, er hat eine konkrete Kündigung eines Mitgliedes auf dem Tisch liegen, „und das nur, weil der Arbeitnehmer zu lange auf den behördlichen Absonderungsbescheid warten musste“. Die Arbeiterkammer werde den Mann bei einer Klage vor dem Arbeitsgericht unterstützen, verspricht Peter Eder. Ihm sind weitere Fälle bekannt, „in unserer Rechtsabteilung haben sich in den vergangenen Wochen hunderte Mitglieder über Arbeitgeber beschwert, die das tagelange Warten auf den Bescheid ausnutzen wollten und den Arbeitnehmer auf Urlaub geschickt haben, statt die Absonderung, also einen Krankenstand, zu akzeptieren“. Arbeitgeber sagen, sie brauchen einen offiziellen Bescheid, da sie sonst die Fortzahlung des Lohnes nicht ersetzt bekommen.
Schnellere Selbst-Erfassung: Bereits 10.000 SMS versendet
Hintergrund für die langen Wartezeiten ist, dass die rund 550 Mitarbeiter im Contact Tracing in Stadt und Land Salzburg bei 2000 bis 3000 Neuinfizierten pro Tag mit dem Anrufen und dem Ausstellen von Bescheiden nicht mehr nachkommen. Das Land Salzburg und der neue Leiter des Covid-19-Managements, Oberst Peter Schinnerl haben reagiert, seit letzter Woche erhalten positiv Getestete eine SMS, „dieses SMS enthält bereits den Satz, dass der Empfänger laut Epidemiegesetz abgesondert ist, das gilt“, so Schinnerl.
Mit der SMS erhält der Infizierte auch einen Link für eine Plattform, auf der er das Contact Tracing selbst erledigen kann, also Angaben machen kann zu seinen Aufenthaltsorten und den möglichen Kontaktpersonen. Der offizielle Absonderungsbescheid sollte nach zwei bis drei Tage danach mit der Post kommen. „Rund 10.000 dieser SMS haben wir bereits verschickt, die Rücklaufquote beträgt 62 Prozent“, so Schinnerl. Wer nicht antwortet, wird nach wie vor angerufen.
hud