Landkreis verpasst Katzen monatelang Hausarrest – Verstöße kosten bis zu 50.000 Euro
Radikale Maßnahme für den Vogelschutz: Viele Bewohner der Stadt Walldorf im Rhein-Neckar-Kreis müssen ihre Hauskatzen ab sofort den ganzen Sommer über einsperren.
Walldorf – Hausarrest für Katzen? Um die vom Aussterben bedrohte Haubenlerche zu schützen, hat das Landratsamt eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Demnach dürfen Hauskatzen im südlichen Teil der Stadt bis Ende August 2022 nicht mehr vor die Tür. Doch dann ist längst nicht Schluss mit dem Hausarrest für die Fellnasen. Die Verordnung der Stadt behält bis 2025 ihre Gültigkeit und verbietet den Freigang der Katzen für die kommenden drei Jahre jeweils im Zeitraum vom 1. April bis einschließlich 31. August.
Die Haubenlerche sei nach den aktuellen Roten Listen in Baden-Württemberg und in Deutschland in die höchste Gefährdungskategorie „Rote Liste 1“ eingestuft und gilt damit als vom Aussterben bedroht. Für den Fortbestand der Art komme es „auf das Überleben jedes einzelnen Jungvogels“ an, teilte der Landkreis mit.
Verstöße können bis zu 50.000 Euro kosten
Katzenbesitzer, die ihre Katzen dennoch frei rumlaufen lassen, müssen mit Strafen rechnen. 500 Euro sollen Katzenbesitzer zahlen, wenn sie gegen die Verordnung, die man auf der Homepage des Landratsamts nachlesen kann, verstoßen. Kann der Tod einer Haubenlerche durch eine bestimmte Katze nachgewiesen werden, droht dem Besitzer ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.
Katzenbesitzer haben jetzt zwei Möglichkeiten: Per GPS-Tracker können sie nachweisen, dass ihre Katze nicht im betroffenen Gebiet unterwegs ist oder sie gehen mit ihrer Katze an einer Zwei-Meter-Leine spazieren.
Der Tierschutzverein Wiesloch/Walldorf kündigte an, sich juristisch gegen die Allgemeinverfügung wehren zu wollen, wie die „Rhein-Neckar-Zeitung“ berichtete. „Bewahren Sie bitte Ruhe“, richtete sich der Vereinsvorsitzende Volker Stutz dem Blatt zufolge an die Katzenhalter. „Ich versichere Ihnen, dass wir unser Bestes geben, um diese unverhältnismäßige Maßnahme zu stoppen.“
mh