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"Fans" vor Gericht kleinlaut: "Es war eine Riesendummheit!"

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Von: Martin Weidner

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Die Kasseler Fans bei ihrem Fanmarsch vor dem Spiel vom Bahnhof zum Stadion. Auf dem Rückweg wurden sie von Rosenheimer Chaoten angegriffen! © re

Rosenheim - Der hinterhältige Überfall von rund 15 Mitgliedern des Fanclubs "Inntal Crew" auf Kassler Eishockeyfans im vergangenen Winter beschäftigt weiterhin das Jugendschöffengericht. Jetzt wurden drei weitere Angeklagte verurteilt.

Wie das Oberbayerische Volksblatt am Dienstag berichtet, bekamen zwei junge Raublinger und ein junger Tuntenhausener wegen Raubes und Landfriedenbruchs jeweils eine Geldstrafe in Höhe von 500 Euro und 80 Sozialstunden aufgebrummt. In einem ersten Prozess Mitte Dezember waren bereits drei andere Mitglieder der Ultra-Gruppierung verurteilt worden.

Nach dem DEL2-Spiel der Starbulls gegen die Kassel Huskies im Februar 2017 hatte die Gruppierung die Kassler Fans, die mit einem Sonderzug angereist und auf dem Rückweg zum Bahnhof waren, an der Ecke Gießereistraße/Hammerweg brutal attackiert und Fan-Schals und ein Banner geraubt. Zwei Fans aus Kassel wurden dabei nicht unerheblich verletzt. Von Vereinsseite hagelte es anschließend Stadionverbote für die gesamte Gruppierung, die kürzlich zumindest teilweise wieder aufgehoben wurden.

"Es war eine Riesendummheit", "eine völlig unüberlegte Aktion", oder es sei "total aus dem Ruder gelaufen" – laut OVB räumten die Angeklagten die Tatvorwürfe umfassend ein und entschuldigten sich bei den Geschädigten. Besonders schwer wog laut der Zeitung die Tatsache, dass die Angeklagten sich als Teil einer Gruppe, in einer die Öffentlichkeit gefährdenden Weise, mit vereinten Kräften an Gewalttätigkeiten gegen Menschen einer anderen Gruppe beteiligt hatten. 

Zudem hatte es sogar eine fanclub-interne WhatsApp-Gruppe gegeben, wo unter anderem vorgeschlagen wurde, den Huskies-Fans aus dem Zug die alkoholischen Getränke zu stehlen. Zudem wurde im Chat siebenmal geschrieben: "Bitte zieht die Kassler hart ab!"

Den ausführlichen Artikel lesen Sie auf OVB Online oder in der gedruckten Heimatzeitung!

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