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Nebenkostenabrechnung: Diese häufigen Fehler machen sie ungültig

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Von: Franziska Osterhammer

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Nebenkostenabrechnung
Zahlreiche Nebenkostenabrechnungen sind fehlerhaft - damit Mieter nicht zu viel bezahlen, sollten sie sie deshalb immer genau überprüfen. © Jens Büttner | dpa

Wer seine Nebenkostenabrechnung genau prüft, kann sich damit viel Geld sparen – zahlreiche Abrechnungen sind nämlich fehlerhaft. Hier erfahrt Ihr, worauf Ihr achten solltet.

Post vom Vermieter zu bekommen, ist derzeit besonders schmerzhaft: in den Betriebskostenabrechnungen, auch Nebenkostenabrechnung genannt, werden oft hohe Nachzahlungen wegen gestiegener Gas- und Ölpreisen und der Inflation gefordert. Die meisten beißen dann einfach die Zähne zusammen und bezahlen die Forderungen, ohne die Abrechnung genauer zu überprüfen.

Aber: Zahlreiche Nebenkostenabrechnungen sind fehlerhaft und damit ungültig, entweder aufgrund formeller oder inhaltlicher Faktoren. Die Mieterhilfe e.V. schreibt, dass sich über 83 Prozent der bei ihnen eingereichten Nebenkostenabrechnungen als falsch herausstellen. Um zu vermeiden, dass Euch Kosten aufgebrummt werden, die Ihr nicht zu zahlen habt, lohnt sich also ein genauerer Blick. Hier erfahrt Ihr, was Eure Vermieter abrechnen dürfen und was nicht – und was die häufigsten Fehler sind, die Vermieter in Nebenkostenabrechnungen begehen.

Welche Nebenkosten darf der Vermieter abrechnen?

Nebenkosten bzw. Betriebskosten sind Kosten, die neben der Miete entstehen. Aber nicht alle Kosten dürfen vom Vermieter auf den Mieter umgelegt werden. Nicht erlaubt ist es, Verwaltungskosten – also zum Beispiel Kosten für eine Hausverwaltung, oder Kosten für andere Angestellte, die beispielsweise den Jahresabschluss prüfen – sowie Reparaturkosten, auch Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten genannt, auf die Mieter abzuwälzen (Paragraf 1 Absatz 2 Betriebskostenverordnung).

Insgesamt 17 Posten werden in der Betriebskostenverordnung als zulässige Betriebskosten aufgeführt, also Kosten, die der Vermieter dem Mieter überlassen darf:

Nebenkostenabrechnung – auf diese häufigen Fehler solltet Ihr achten

Damit die Nebenkostenabrechnung gültig ist, müssen Vermieter einiges beachten – und nicht wenige Nebenkostenabrechnungen sind fehlerhaft und damit ungültig. Die Abrechnung kann zunächst formelle Mängel aufweisen. Denn: Damit der Mieter seine Abrechnung prüfen kann, müssen laut BGB gewisse Angaben gewährleistet sein. Klassische Fehler hierbei sind:

Weist Eure Abrechnung einen dieser Fehler auf, oder fehlt eine Angabe, muss der Vermieter den Fehler innerhalb von 12 Monaten korrigieren – andernfalls hat er keinen Anspruch auf Nachzahlungen. Aber Nebenkostenabrechnungen können darüber hinaus auch inhaltliche Fehler aufweisen.

Fehlerhafte Abrechnung? Das solltet Ihr jetzt tun

Einsicht in die Belege anzufordern ist allgemein der erste Schritt, den Ihr machen solltet, wenn Ihr den Verdacht habt, dass Eure Abrechnung fehlerhaft ist. Am besten macht Ihr das zeitnah und zusammen mit dem schriftlichen Einlegen von Einspruch.

Wichtig: Auch trotz Einspruchs solltet Ihr die Nebenkostenabrechnung zunächst bezahlen. Denn: Entscheidet bei einem Rechtsstreit das Gericht gegen den Mieter, könnte dieser in einem solchen Fall aufgrund unbeglichener Forderungen aus der Wohnung geworfen werden. Außerdem fallen dann zusätzlich noch Verzugszinsen an. Ihr seid deshalb auf der sichereren Seite, wenn Ihr den Betrag erst einmal begleicht und dann das Geld zurückfordert.

fso

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