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Treppenhaus nur acht Mal gereinigt, aber für das ganze Jahr bezahlen - ist das rechtens?

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Von: Jörg Eschenfelder

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Ein pinkfarbener Eimer mit Seifenwasser und ein blauer Schrubber
Muss man das ganze Jahr bezahlen, wenn die Reinigungskraft nur acht Mal geputzt hat? © Jens Kalaene/dpa

In unserer neuen Service-Rubrik dreht sich alles um eurer Recht als Mieter. Mieterhöhung bekommen? Streit mit den Nachbarn? Zu hohe Nebenkostenabrechnung? Unsere Experten vom Mieterverein Burghausen und Umgebung e.V. geben hier die Antworten, immer montags und natürlich anonymisiert.

Frage einer Mieterin

Da ich zur Miete bin und in der Nebenkosten-Abrechnung “Treppenhausreinigung” dabei ist, habe ich nun eine Frage. Die Reinigungskraft war letztes Jahr nur acht Mal da, um das Treppenhaus zu reinigen, ich muss aber für das ganze Jahr bezahlen. Muss ich das bezahlen?

Antwort vom Experten:

Der Vermieter rechnet grundsätzlich immer über die Betriebskosten ab, die in einem Zeitraum von zwölf Monaten angefallen sind; dieser Zeitraum muss - bis auf wenige Ausnahmen - immer gleich sein. Dabei darf der Vermieter nur die Kosten auf die Mieter umlegen, die in dieser Zeit auch tatsächlich angefallen sind und die er belegen kann. 

Wenn der Mieter zu den abgerechneten Kosten Fragen oder Einwände hat, hat er ein Belegeinsichtsrecht. Das heißt, der Vermieter muss dem Mieter die Rechnungen und - falls erforderlich - auch weitere Unterlagen (zum Beispiel Arbeitsverträge, Stundenzettel etc.) vorlegen, um die abgerechneten Kosten überprüfen zu können. 

Sie müssen also bei Ihrem Vermieter Widerspruch gegen die Position “Treppenhausreinigung” einlegen und einen Termin zur Belegeinsicht vereinbaren. Vielleicht hat der Vermieter in der Abrechnung für das letzte Jahr tatsächlich nur acht Reinigungen abgerechnet. Dann wäre das in Ordnung.

Behauptet der Vermieter, es wurden zwölf Reinigungen erbracht, dann muss er das beweisen. Wenn Sie sagen, dass nur acht Mal gereinigt wurde, dann müssen Sie das nachweisen. 

Die Antwort auf eine Leserfrage dient lediglich der Information. Sie ist keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes. Für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder an Ihren örtlichen Mieterverein.

Fragen rund ums Thema Miete?

Schickt uns Eure Anliegen per Mail an joerg.eschenfelder@ovb.net - unsere Experten vom Mieterschutz Burghausen und Umgebung e. V. sind bemüht, alle eingesendeten Fragen zu beantworten, ein Anspruch besteht nicht. Die Einsendungen werden selbstverständlich vertraulich behandelt .

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