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Drogen in Rosenheim verkauft: Dealer setzte sich ins Ausland ab - wie er dennoch gefasst wurde

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Von: Theo Auer

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Ein Drogenkonsument dreht sich einen Joint mit Cannabis. Weil er diese Droge an verschiedene Personen verkauft hatte, musste sich jetzt ein 28-jähriger Rosenheimer vor dem Schöffengericht verantworten.
Weil er Cannabis an verschiedene Personen verkauft hatte, musste sich jetzt ein 33-Jähriger vor dem Schöffengericht verantworten. (Symbolfoto) © picture alliance/dpa

Vor dem Rosenheimer Schöffengericht wird ein Mann wegen Drogenhandel verurteilt. Dabei ist die Tat schon einige Jahre her - der Mann hatte sich nach Frankreich abgesetzt. Doch die deutsche Justiz vergisst nicht so schnell.

Rosenheim – Am 19. September 2018 verhaftete das zivile Einsatzkommando der Rosenheimer Polizei beim Salingarten einen 33-Jährigen, der dabei war, einem 16-jährigen Rosenheimer Haschisch zu verkaufen. Als die Staatsanwaltschaft ihm ein Jahr später die entsprechende Anklage zustellen wollte, war dies unmöglich. Was nicht verwundert, denn bereits im März dieses Jahres hatte er sich nach Frankreich abgesetzt.

Deshalb erging ein Haftbefehl, der dadurch noch verstärkt wurde, dass der 33-Jährige eine Geldstrafe wegen einer Körperverletzung aus dem Jahre 2017 ebenfalls nicht entrichtet hatte.

Drogenhandel verjährt frühestens nach fünf Jahren

Im September 2022 dachte er wohl, dass seine Verfehlungen in Rosenheim in Vergessenheit geraten wären. Aber weit gefehlt. Weil Drogenhandel erst nach fünf Jahren verjährt, klickten bei der Einreise nach Deutschland die Handschellen. Zunächst hatte er in Haft die nicht entrichtete Geldstrafe aus 2017 im Gefängnis abzubüßen. Dazu führte ihn der damalige Drogenhandel nun vor das Rosenheimer Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richterin Melanie Bartschat.

Bei der Zeugenaussage des inzwischen 20-jährigen Jugendlichen, an den er damals das Haschisch verkauft hatte, erwies sich, dass dieser auch mit 16 keineswegs ein „verführter Jugendlicher“ gewesen war, sondern längst selber die Drogen an andere weiterverkauft hatte. Insoweit relativierte sich die Anklage der „verbotenen Abgabe von Drogen an Jugendliche“, die unter besonders hoher Strafandrohung steht.

Ein minderschwerer Fall?

Unter Beobachtung durch die Polizei stand damals bereits eben dieser Jugendliche, welcher der Strafverfolgungsbehörde schon länger ins Visier geraten war. Dabei war eben auch der Angeklagte aufgeflogen und festgenommen worden.

Die Staatsanwältin stellte fest, dass es sich wegen der Art und Menge der Drogen wohl um einen „minderschweren Fall“ handle, die Tat auch schon lange zurückliege und der Angeklagte nun auch bereits vier Monate in Haft befindlich sei. Deshalb sei es möglich, bei ihrem Antrag von einer Gefängnisstrafe von zehn Monaten, diese zur Bewährung auszusetzen.

Bewährung und Abstinenz

Rechtsanwalt Alexander Kohut stimmte in der juristischen Bewertung der Staatsanwältin zu, hielt aber eine Strafe von sechs Monaten für ausreichend, die er ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt sehen wollte.

Das Schöffengericht hielt ein Strafmaß von sieben Monaten für angemessen, setzte dies auf drei Jahre zur Bewährung aus und auferlegte dem Verurteilten eine Drogenabstinenz, sollte er seinen Wohnsitz wieder in Deutschland nehmen können.

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