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Fehler im Bebauungsplan? Warum sich der Baustart für das Vorhaben in Oberwöhr verzögert

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Von: Anna Heise

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Auf dem 2,7 Hektar großen Grundstück an der Krainstraße in Oberwöhr sollen 165 Wohnungen entstehen.
Auf dem 2,7 Hektar großen Grundstück an der Krainstraße in Oberwöhr sollen 165 Wohnungen entstehen. © Peter Schlecker

Auf dem 2,7 Hektar großen Grundstück an der Krainstraße in Oberwöhr sollen 165 Wohnungen für knapp 400 Einwohner entstehen. Doch das Vorhaben stockt. Schuld scheint ein Fehler im Bebauungsplan zu sein.

Rosenheim - Für Robert Multrus ist es ein „unbefriedigender Zustand“. Das machte der Fraktionsvorsitzende der Freien Wähler/UP in der Dezember-Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses deutlich. Grund für seinen Unmut ist die Tatsache, dass der Bebauungsplan „Krainstraße Nordwest“ zum zweiten Mal ausgelegt werden muss. „In der ersten Variante war ein Fehler drin“, erklärte er einige Tage nach der Sitzung am Telefon. Dieser Fehler habe zur Folge, dass die Oberwöhrer erneut die Chance hatten, Stellungnahmen zum Projekt abzugeben. Weil diese geprüft und ausgewertet werden müssen, verzögert sich der Baustart.

Verbesserte Entwässerungs- und Erschließungslösung

„Im Falle des Bebauungsplans an der Krainstraße haben Anforderungen nach einer nochmals verbesserten Entwässerungs- und Erschließungslösung sowie artenschutzrechtlichen Ersatzhabitaten zu Änderungen an einem schon ausgelegten Planentwurf geführt“, erklärte Christian Schwalm, Pressesprecher der Stadt Rosenheim, auf OVB-Nachfrage. Das Baugesetzbuch schreibe in einem solchen Fall vor, dass der fortgeschriebene Planentwurf erneut der Öffentlichkeit und den Ämtern zur Stellungnahme vorgelegt werden muss, bevor er als Satzung beschlossen werden kann.

Regulärer Vorgang im Planungsprozess

Laut Schwalm handele es sich hierbei um einen „ganz regulären Vorgang im Planungsprozess einer Bauleitplanung“. So würden sich in Planungsverfahren von Bebauungsplänen in der gesetzlich geregelten Bürger- und Ämterbeteiligung häufig Anregungen und Änderungswünsche ergeben. „Die Stellungnahmen muss die Stadt angemessen berücksichtigen und eine Entscheidung darüber treffen, welchen Belangen gefolgt wird und in welcher Form“, heißt es aus dem Rathaus.

Im September 2022 hatten sich die Stadträte mit 24:15 Stimmen mehrheitlich für den Planentwurf und die erneute öffentliche Auslegung ausgesprochen. „Die Auslegung fand von Ende Oktober bis Ende November statt“, sagte Schwalm. Nach Prüfung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen könne - sofern kein weiterer Änderungsbedarf vorliegt - der Bebauungsplan durch den Stadtrat als Satzung beschlossen und danach durch öffentliche Bekanntmachung dieses Beschlusses rechtskräftig werden.

Externes Büro in Planungen einbeziehen?

Um die Auswertung und Beantwortung der Stellungnahmen in Zukunft schneller abarbeiten zu können, schlug Abuzar Erdogan, Fraktionsvorsitzender der SPD, während der Sitzung vor, diese Arbeitsschritte an ein externes Fachbüro zu vergeben. Doch zumindest in der Verwaltung steht man diesem Vorschlag eher verhalten gegenüber. „Für den Abwägungsvorgang ist ein großes Maß an Kenntnissen auch über die in anderen ähnlichen Planungsverfahren der Stadt getroffenen Ziele, Inhalte und Abwägungen erforderlich, die extern in der Regel nicht vorhanden sind“, teilte Schwalm mit. Die Vorschläge eines Externen müssten von der Stadtverwaltung detailliert nachgeprüft werden.

„Die Stimmigkeit und Richtigkeit eines Bebauungsplans sind unerlässlich, da ein Bebauungsplan sonst beanstandet werden kann und im schlimmsten Fall keine Wirkung entfalten kann“, heißt es aus dem Rathaus. Bisherige Erfahrungen hätten gezeigt, dass durch die aufwändige Nachprüfung keine Zeiteinsparungen im Verfahren zu erwarten sind.

Bebauungsplan soll im März 2023 behandelt werden

Zumindest in Sachen Krainstraße scheint es jetzt vorwärtszugehen. „Es ist derzeit vorgesehen, Bebauungs- und Flächennutzungsplan in der Stadtratssitzung im März 2023 abschließend zu behandeln“, teilt die Stadt mit. Bei den Mitgliedern der Bürgerinitiative „Rettet Oberwöhr“ bleibt die Freude über diese Neuigkeit aus. „Leider erleben wir, dass die Stadt Rosenheim unter der Beteiligung seiner Bürger ausschließlich versteht, sie im Nachhinein über bereits gefällte Entscheidungen zu informieren und auch das nur, wenn es sich unter gar keinen Umständen mehr vermeiden lässt“, kritisiert Wilfried Heuschneider, Sprecher der Bürgerinitiative.

Kritik aus den Reihen der Bürgerinitiative

Seiner Meinung nach werde ein Bauwerk in ein „äußerst fragiles Gebiet“ eingesetzt, das weder in die bisherige Bebauung passe, noch Rücksichten auf landwirtschaftliche Gegebenheiten ersichtlich mache. „Wir haben mehrfach versucht, Stadträten vor Augen zu führen, wie sich die Parkplatzsituation im Bereich der geplanten Bauten auf uns alle auswirken wird und wie aus einer grünen Wiese ein Brennpunkt wird, weil die Stadt eine Planung verfolgt, die ausschließlich auf möglichst viele Wohneinheiten ausgelegt ist“, so Heuschneider weiter. Er fürchte, dass erst eine Auseinandersetzung vor Gericht final darüber entscheiden wird, ob die Oberwöhrer „halbwegs normal weiterleben können“.

Eine Stellungnahme vonseiten des Investors lag bis Redaktionsschluss nicht vor.

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