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Vermisst in Rosenheim: Wie eine demenzkranke Frau (80) von einem Traunreuter gerettet wurde

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Von: Anna Heise

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Johann und Wilhelmine Oltean verbringen - ähnlich wie das Paar in unserem Symbolbild - nahezu jede freie Minute miteinander. Doch das änderte sich am Montag, 9. Januar.
Johann und Wilhelmine Oltean verbringen - ähnlich wie das Paar in unserem Symbolbild - nahezu jede freie Minute miteinander. Doch das änderte sich am Montag, 9. Januar. © Soeren Stache

Die Nachricht erreichte die Rosenheimer Polizei am Montag, 9. Januar, um 17.30 Uhr: Eine 80-jährige Seniorin, die an Demenz leidet, wird vermisst. Wie ein Mann aus Traunreut alles richtig machte und warum man in Deutschland nicht 24 Stunden warten sollte, um jemanden als vermisst zu melden.

Rosenheim - Für Johann Oltean waren es die längsten 45 Minuten seines Lebens. „Ich habe mir wahnsinnig große Sorgen gemacht“, sagt der 82-Jährige am Telefon. Seit 58 Jahren ist er mittlerweile mit seiner Wilhelmine verheiratet, doch eine Situation wie die am Montag, 9. Januar, habe es noch nie gegeben.

Im Halteverbot gehalten

An besagtem Tag sei er mit seiner Frau zum Arzt gefahren. Er habe direkt vor der Tür gehalten und seine Frau in die Praxis begleitet. Während eine der Arzthelferinnen ihr beim Ausfüllen eines Formulars half, machte sich Johann Oltean daran, sein Auto umzuparken. „Ich stand im Halteverbot. Die Taxifahrer waren schon ganz ungeduldig, weil ich auf ihrem Platz stand“, erinnert sich der 82-Jährige.

Demenzkranke Frau weggelaufen

15 Minuten habe er gebraucht, um einen neuen Parkplatz zu finden. Von dort sei er zurück zum Ärztehaus gegangen - nur um in der Praxis zu erfahren, dass seine demenzkranke Frau, weggelaufen ist. „Ich bin dann sofort nach Hause gefahren, weil ich dachte, dass sie vielleicht dort auf mich wartet“, sagt Johann Oltean. Doch alles, was der 82-Jährige vorfindet, ist eine leere Wohnung. Also fährt er zurück in die Stadt, läuft durch die Straßen und hält nach seiner Frau Ausschau. Ohne Erfolg.

Schließlich informiert er die Polizei. „Der erste Anruf zur Vermissung ging bei uns um 17.30 Uhr ein“, bestätigt Polizeihauptkommissar Robert Maurer. Johann Oltean habe den Beamten alle „Daten und Informationen“, zu seiner Frau gegeben, 20 Minuten später hätten zwei Polizisten vor seiner Tür gestanden, um sich den Vorfall noch einmal bis ins kleinste Detail schildern zu lassen.

Polizei trägt wichtige Informationen zusammen

Während im Hause Oltean die wichtigsten Informationen zusammengetragen werden, macht sich Christopher Thiel (21) von der Studentenwohnung seiner Freundin auf den Weg nach Traunreut. „Ich bin gerade losgefahren, als plötzlich eine Frau auf mein Auto zugelaufen ist“, erinnert sich der 21-Jährige. Was er in diesem Moment noch nicht weiß: Es handelt es sich dabei um die seit mehreren Stunden vermisste Wilhelmine Oltean.

Hilfe mit der Kartenfunktion auf dem Smartphone

Thiel habe sofort angehalten und die Dame gefragt, ob sie Hilfe brauche. „Sie hat mich nach dem Weg gefragt, konnte mir aber ihre genaue Adresse nicht nennen.“ Während er anfangs noch versucht hat, über die Kartenfunktion auf seinem Smartphone herauszufinden, wo die Dame hinwill, beschloss er schließlich, sie bei der Dienststelle der Polizei in der Kaiserstraße abzuliefern. „Mir wurde dann gesagt, dass bereits nach einer Seniorin gesucht wird“, sagt Thiel.

Wilhelmine Oltean ist eine von insgesamt 141 Vermissten, bei denen die Polizei in den vergangenen zwölf Monaten Fahndungsmaßnahmen einleiten musste. „Häufig waren die Fahndungen im Zeitraum von einer guten Stunde mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen“, sagt Polizeihauptkommissar Maurer. Im Moment gebe es lediglich drei ungeklärte Vermisstenfälle. „Es handelt sich aber ausschließlich um Personen, die einen Asylantrag gestellt haben und nicht aus einem EU-Land stammen“, erklärt Maurer. Er vermutet - auch mit Blick auf die Indizien - dass die Personen in einem anderen Land untergetaucht sind.

Keine 24-Stunden-Regel in Deutschland

„In Serien und Filmen hört man oft, dass eine Vermissung erst nach 24 Stunden vorliegt. Diese Regel gibt es bei uns nicht“, erklärt Maurer. Sobald eine „Gefahr für Leib und Leben“ besteht, wird die Polizei aktiv. Also beispielsweise wenn die Person auf Medikamente angewiesen ist oder an einer Krankheit leidet - wie etwa Wilhelmine Oltean. „Minderjährige gelten in jedem Fall als Vermisste, wenn sie ihren gewohnten Lebenskreis verlassen haben und der Aufenthalt unbekannt ist“, so Maurer weiter.

Laut dem Polizeihauptkommissar biete es sich an, in der Handtasche einen Zettel mit wichtigen Telefonnummern zu haben. „Hilflose Personen können nach Polizeirecht durchsucht werden“, sagt Maurer. Im Rahmen dieser Durchsuchung könnten die Polizisten - wenn sie den Zettel denn finden - sich mit den Kontaktpersonen in Verbindung setzen. „Es ist wichtig, dass auf diesem Zettel nicht nur eine Nummer steht“, fügt Maurer hinzu. Sein Appell: „Keinesfalls handelt man falsch, wenn die Polizei frühzeitig informiert wird. Der Faktor „Zeit“ spielt eine wichtige Rolle.“

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