Im Färberviertel
Nach Gerichtsurteil: Kommt die Demenz-Tagesklinik jetzt doch?
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Rosenheim - Wie in der jüngsten Sitzung des Stadtentwicklungs- und Baugenehmigungsausschuss bekannt wurde, könnte die Demenz-Tagesklinik in der Färberstraße in der vom Bauherrn gewünschten Form doch noch kommen.
Das Bayerische Verwaltungsgericht gab der Klage eines Antragstellers statt, der die Errichtung einer Wohnanlage mit 34 Altenwohnungen für betreutes Wohnen mit Demenz-Tagesklinik und einer Penthouse-Wohnung in der Färberstraße plant und dafür einen Vorbescheid wollte. Der Ausschuss hatte dies im September 2016 wegen der fünfgeschossigen Bauweise abgelehnt. Nun muss der Bauherr allerdings noch einen Abweichungsantrag zum Stellplatznachweis, der nicht Teil des Urteils war, vorlegen.
Eigentlich traf das geplante Projekt im Stadtrat 2016 auf viel Wohlwollen. "Sehr sympathisch", fand Oberbürgermeisterin Gabriele Bauer dieses Vorhaben. Doch die Verwaltung befürchtete, dass durch das fünfte Stockwerk eine unkontrollierte Entwicklung in die Höhe in Gang gesetzt werden könnte, die das ehemalige Handwerkerviertel in der bisherigen Struktur stark verändern würde. Zwar soll die Penthouse-Wohnung im fünften Stock zurückversetzt gebaut werden. Dennoch sei es faktisch ein fünftes Stockwerk und rechtlich keine Einzelfallerlaubnis möglich.
Antrag zu Stellplätzen fehlt noch
Neben der bauplanungstechnischen Beurteilung war mit dem Vorbescheidsantrag auch abgefragt worden, ob alle notwendigen Stellplätze unterirdisch nachgewiesen werden dürfen. Dies entspricht hinsichtlich der notwendigen Besucherstellplätze nicht der Stellplatzsatzung. Darüber war durch das Gericht nicht entschieden worden. Zur Klärung dieser Frage bedarf es noch eines begründeten Abweichungsantrags, der vom Bauherrn bisher nicht vorgelegt worden war und noch nachgereicht wird. Falls erforderlich, wird der Vorgang zu diesem Punkt dem Gremium zur Entscheidung vorgelegt.