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Rosenheimer Cannabis-Patient wegen Marihuana vor Gericht

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Von: Jennifer Bretz

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Nahaufnahme einer Cannabispflanze.
Wegen Cannabispflanzen muss sich ein 56-Jähriger Rosenheimer vor Gericht verantworten (Symbolfoto) © IMAGO / Herwig Czizek

Ein Rosenheimer Cannabis-Patient muss sich am Freitag, 30. April wegen zwei Cannabispflanzen, die er auf seinem Balkon stehen hatte, vor dem Rosenheimer Amtsgericht verantworten.

Weil er im Juli 2020 auf dem Balkon seiner Rosenheimer Wohnung zwei Cannabispflanzen aufzog und 1,45 Gramm Cannabis bei ihm gefunden wurden, muss sich ein 56-Jähriger am Freitag, 30. April um 9 Uhr vor dem Rosenheimer Amtsgericht verantworten. Der Angeschuldigte ist Cannabis-Patient, hat also eigentlich ein Rezept, um Cannabis konsumieren zu dürfen. Doch Anbau ist für viele Patienten trotzdem illegal.

Mit dem am 10.0 Mai 2017 in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften hat der Gesetzgeber die Möglichkeiten zur Verschreibung von Cannabisarzneimitteln erweitert. Chronisch Kranke können auch unter bestimmten Voraussetzungen Cannabis bei sich zu Hause anbauen, um damit Schmerzen oder Folgen ihrer Krankheit zu lindern. Das sind die Konsequenzen eines Grundsatzurteils des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig. Als Voraussetzungen müssen gegeben sein, dass das Betäubungsmittel für die medizinische Therapie notwendig ist und dass die Krankenkassen die Kosten für Cannabis-Produkte aus der Apotheke nicht übernehmen.

Kranke Menschen, die diese Voraussetzungen erfüllen, können nun einen Antrag beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte stellen, dass sie Hanf anbauen wollen. Ob der Angeschuldigte Rosenheimer die Voraussetzungen für den Anbau erfüllt, und er für den Anbau wirklich belangt werden kann, wird die Verhandlung zeigen.

jb

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