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Geplatzter Drogen-Deal eskaliert in Morddrohung: Oberaudorfer versendet Bilder von Patronen

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Von: Christa Auer

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Der Angeklagte war von verschiedenen Suchtmitteln (Symbolbild) abhängig.
Der Angeklagte war von verschiedenen Suchtmitteln (Symbolbild) abhängig. © picture alliance / Arne Immanuel

Wie im Film: Ein Drogendealer aus Oberaudorf kassierte von seinen potenziellen Kunden eine Anzahlung, lieferte aber offenbar nie. Schließlich forderte er mehr Geld - und griff dabei zu drastischen Methoden. Nun musste er sich vor Gericht verantworten.

Rosenheim/Oberaudorf – Von der Kleinkriminalität hatte sich der Oberaudorfer zwischen Juli und September 2021 verabschiedet. Laut Anklage hatte er mit zwei jungen Männern und einer jungen Frau vereinbart, ihnen ein Kilo Marihuana zum Preis von 7000 Euro zu verkaufen. Dafür kassierte er eine Anzahlung von 1900 Euro. Letztlich wurden die Betäubungsmittel offenbar nie geliefert. Dafür gab es jede Menge Ärger.

Der Angeklagte forderte von den anderen drei bei mehreren Gelegenheiten 3000 Euro. Um seiner Forderung mehr Nachdruck zu verleihen, legte er einer Nachricht Bilder von Patronen bei oder drohte, Freunde zu schicken, die sich der Sache annehmen würden. In einem Telefonat mit der jungen Frau gab er unter falschem Namen an, dass er den Angeklagten wegen der Schulden verprügelt hätte. Die junge Frau wandte sich daraufhin an ihre Mutter, die ebenfalls im Betäubungsmittelgeschäft tätig war. Die bot dem Angeklagten an, dass er die Anzahlung behalten könne, wenn er endlich Ruhe gebe, doch der Oberaudorfer setzte seine Einschüchterungen fort. Im Rahmen der Ermittlungen gegen die drei anderen Beteiligten war die ganze Sache schließlich aufgeflogen.

Angeklagter stand unter Bewährung

Nun stand für den 20-jährigen vor dem Jugendschöffengericht in Rosenheim eine Menge auf dem Spiel, denn er hatte bereits wegen Drogenhandel in 21 Fällen eine zur Bewährung ausgesetzte Jugendstrafe von einem Jahr und zwei Monaten samt Unterbringung in einer Entziehungsanstalt im Gepäck. Damals hatte er einen schwunghaften Handel mit einer breiten Palette an Drogen betrieben, um seinen Eigenkonsum zu finanzieren.

Die Bewährung lief aus Sicht der Behörden holprig. Der Angeklagte hatte ein Problem, sich an seine Weisungen zu halten, beispielsweise das Abstinenzgebot oder die Erbringung von Arbeitsleistungen.

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Richter Bernd Magiera machte gleich zu Beginn der Verhandlung vor dem Jugendschöffengericht deutlich, dass der Angeklagte nur mit einem Geständnis die Weichen für seine Zukunft positiv stellen könne. Es handle sich um einen Verbrechenstatbestand und das sei schon eine Hausnummer. Zudem stehe auch eine Verurteilung laut Erwachsenenstrafrecht im Raum und dabei stehe dann nicht mehr der Erziehungsgedanke im Vordergrund.

Nach einem Rechtsgespräch wurde dem Angeklagten im Falle eines Geständnisses eine gesamte Strafobergrenze von zwei Jahren und sechs Monaten bei Unterbringung in einer Entziehungsanstalt zugesichert. Der 21-Jährige schien sich seiner Lage deutlich bewusst. Er räumte den Tatvorwurf umfassend ein und bedauerte sein Handeln, machte aber keine weiteren Angaben.

Deutliche Reifeverzögerung

Aus Sicht der Jugendgerichtshilfe waren beim Angeklagten, der zum Tatzeitpunkt 19 Jahre alt war, schädliche Neigungen und aufgrund seines Drogenkonsums und vieler Brüche in seiner Lebensgeschichte auch deutliche Reifeverzögerungen nicht auszuschließen. Deshalb sollte Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen. Der psychologische Gutachter bescheinigte dem gesundheitlich angeschlagenen Angeklagten eine multiple Suchtmittelabhängigkeit, jedoch lägen keine Persönlichkeitsstörungen oder drogenbedingte Psychosen vor. Die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit sei zum Tatzeitpunkt nicht beeinträchtig gewesen. Allerding seien ohne Therapie weitere Straftaten zu erwarten, so der Facharzt für Psychotherapie. Die Voraussetzungen für die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt waren damit gegeben, zumal der Angeklagte therapiemotiviert war und ein Behandlungserfolg aussichtsreich schien.

Staatsanwalt Jeserer wollte ebenfalls Entwicklungsverzögerungen nicht ausschließen. Positiv wertete er, dass schlussendlich keine Betäubungsmittel in Umlauf gebracht wurden und das Geständnis die Beweisaufnahme deutlich verkürzte. Nachteilig flossen die hohe Rückfallgeschwindigkeit unter offener Bewährung und die Bedrohung in das geforderte Strafmaß von insgesamt zwei Jahren und sechs Monaten samt Unterbringung ein.

Verteidigerin Gabriele Sachse plädierte für eine Einheitsjugendstrafe von zwei Jahren. Ihr Mandant habe einen Schnitt in seinem Leben gemacht, habe neue Freunde gefunden und sei seit der Tat strafrechtlich nicht mehr in Erscheinung getreten.

Suchtprobleme überwinden

Das Jugendschöffengericht entschied sich schließlich für den Mittelweg. Erheblich strafmildernd wurde seine Tateinsicht gewertet. Zudem seien die Geschädigten bereits dick im Drogengeschäft gewesen und hätten nur einen neuen Verkäufer gebraucht. Dennoch habe es sich um erhebliche Straftaten gehandelt, hieß es in der Urteilsbegründung. Der Angeklagte sei Bewährungsversager.

Er wurde zu einer Einheitsjugendstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wurde angeordnet. Er könne nun seine Drogenprobleme angehen, um weitere Straftaten zu vermeiden. Der Wertersatz von 1900 Euro wird eingezogen.

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