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Nach Babyfund: Ermittlungserfolg für die Polizei - so kam sie der Mutter auf die Spur

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Von: Rosi Gantner

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In einem Hinterhof eines Rosenheimer Hotels wurde am Donnerstag, 9. März, ein Neugeborenes gefunden. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen.
In einem Hinterhof eines Rosenheimer Hotels wurde am Donnerstag, 9. März, ein Neugeborenes gefunden. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen. © Ruth Tadi

Ermittlungserfolg für die Polizei: Nach dem Fund eines Neugeborenen im Hinterhof eines Hotels in Rosenheim konnte jetzt die Kindsmutter ermittelt werden. Wie ihr die Polizei auf die Spur kam - und wie es nun weitergeht.

Rosenheim - Die Bestürzung nach dem Fund eines Neugeborenen in den Morgenstunden des vergangenen Donnerstags (9. März) war groß - in der Stadt Rosenheim und darüber hinaus. Das Baby war, in eine Decke verpackt und mit einem weißen Taufkleid bekleidet, im Hinterhof des Hotels Wendelstein abgelegt worden. Offenbar nur wenige Stunden nach Geburt des Kindes. Ein Gast und die Hotelbetreiber hatten das Bündel entdeckt und die Einsatzkräfte alarmiert.

Festnahme in der Innenstadt

Seither lief die Suche nach der Kindsmutter. Überwachungskameras aus dem Innenstadtbereich wurden ausgewertet, Bildmaterial von Experten des LKA nachbearbeitet - und mit diesen Fotos machten sich die Ermittler auf die Spurensuche. Die am Dienstag, 14. März, sechs Tage nach dem Aussetzen des Babys von Erfolg gekrönt war: Zivile Ermittler entdeckten die gesuchte Frau Dienstagnachmittag in der Innenstadt, wie das Polizeipräsidium Oberbayern Süd auf OVB-Anfrage bestätigte. Umgehend erfolgte die Festnahme.

Verdächtige wird Haftrichter vorgeführt

Im Laufe des Dienstags erhärtete sich offenbar der Verdacht. Inzwischen ist sich die Kripo sicher: Es handelt sich um die mutmaßliche Kindsmutter. Sie soll nun im Laufe des Mittwochs (15. März) dem Haftrichter vorgeführt werden. Details zur Verdächtigen wollte die Polizei auf OVB-Anfrage am Mittwochvormittag noch nicht nennen. Weitere Informationen sollen im Laufe des Tages folgen.

Diese Strafe könnte drohen

Sollten die Vorwürfe zutreffen, wird sich die Kindsmutter zumindest wegen des Straftatbestands der Aussetzung verantworten müssen. Dazu heißt es im Strafgesetzbuch (StGB § 221): „Wer einen Menschen in einer hilflosen Lage im Stich lässt, obwohl er ihn in seiner Obhut hat oder ihm sonst beizustehen verpflichtet ist, und ihn dadurch der Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung aussetzt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“

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