1. mangfall24-de
  2. Region
  3. Rosenheim Stadt

Debatte um Feuerwerks-Bann: Was haben Verbotszonen in der Region gebracht?

Erstellt:

Von: Heinz Seutter

Kommentare

München
Ein Schild, das auf ein Feuerwerksverbot hinweist. (Symbolbild) © Sven Hoppe/dpa

In der Neujahrsnacht kam es sowohl bei uns in der Region als auch bundesweit zu teils gravierenden Vorfällen, bei denen durch Feuerwerk Menschen verletzt und Sachschaden verursacht wurden. In der Region haben Burghausen, Laufen, Neuötting, Rosenheim, Tittmoning und Wasserburg am Inn in ihrem Gemeindegebiet Zonen festgelegt, in denen an Neujahr das Feuerwerken untersagt ist. Angesichts der Debatte um ein Feuerwerksverbot haben wir uns nun erkundigt, wie sich dies ausgewirkt hat.

Rosenheim/Wasserburg am Inn - „Das Feuerwerksverbot im Bereich der Rosenheimer Fußgängerzone wurde von den Bürgerinnen und Bürgern sehr gut beachtet. Beschwerden sind nicht bekannt, jedoch vereinzelte Anregungen für ein generelles Verbot privater Feuerwerke zu Silvester beziehungsweise zum verstärkten Schutz von Anwohnern“, berichtet Christian Schwalm, Pressesprecher der Stadt Rosenheim. „Das Verbot wird augenscheinlich leider relativ häufig missachtet. Kontrollieren lässt sich die Einhaltung allenfalls punktuell. Einen positiven Effekt hat das Verbot aber wohl trotzdem, denn ohne dürften in der Altstadt deutlich mehr Böller gezündet werden“, so wiederum Andreas Hiebl, zuständig für Öffentlichkeitsarbeit bei der Stadt Wasserburg. „In unserer ausgewiesenen Feuerwerks-Verbotszone in der Altstadt sind uns zur Silvesternacht keine Vorfälle bekannt“, ergänzt Helmuth Putzhammer, Leiter des Ordnungsamts der Stadt Laufen.

Feuerwerksverbote in der Region: Was haben sie bisher gebracht?

An Silvester mussten in unserer Region Polizei, Feuerwehr und Rettungdienste mehrfach ausrücken, unter anderem zu einem Großbrand auf einem Bauernhof bei Tacherting und zahllosen weiteren Kleinbränden und Auseinandersetzungen. In Berlin kam es sogar zu massiven Angriffen auf Einsatzkräfte. Der lokale Verband der Gewerkschaft der Polizei in der Bundeshauptstadt fordert deshalb nun ein Feuerwerksverbot. Auch in unserer Leserschaft wird über das Thema ausführlich diskutiert. Dabei gab es sowohl Fürsprecher als auch Gegner eines Verbots des privaten Feuerwerkens zum Jahreswechsel. In der Region gibt es aktuell in Burghausen, Laufen, Neuötting, Rosenheim, Tittmoning sowie Wasserburg am Inn Böller-Verbotszonen.

Diese können nicht ohne weiteres erlassen werden. Denn ein allgemeines Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern an Neujahr ist nach Paragraph 24, Absatz 2 1. des Sprengstoffgesetzes nur möglich, wenn besonders brandempfindliche Anlagen oder Gebäude im Stadt- beziehungsweise Gemeindegebiet gefährdet wären oder wenn die Gesundheit, Leib und Leben von Bürgern bedroht wären. In der Nähe von Kirchen, Kliniken, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandgefährdeten Gebäuden ist daher das Feuerwerken generell untersagt. Besonders historische Bauten mit alten Dachstühlen, deren Holz als besonders brandgefährdet gilt, fallen unter die letzte Kategorie, weshalb vielfach die Verbotszonen Alt- und Innenstädte umfassen. Wenn solche Gründe wiederum nicht vorliegen, kann eine Gemeinde andererseits aber auch nur selten ein Feuerwerksverbot erlassen.

So scheiterte ein entsprechender Vorstoß beispielsweise in Waldkraiburg. „In Rosenheim war dies nur für den Bereich Max-Josefs-Platz, den Fußgängerzonenteil der Heilig-Geist-Straße sowie den Ludwigsplatz vor der Stadtpfarrkirche Sankt Nikolaus möglich, da dort noch die leicht brennbaren Holzhütten des Christkindlmarktes standen“, erläutert auch Pressesprecher Christian Schwalm, „Hinzu kommt eine räumliche Enge, die eventuell Löscharbeiten zusätzlich erschweren würde. Weitere vergleichbar gefährdete Bezirke gibt es in Rosenheim nicht. Für ein darüber hinausgehendes pauschales Feuerwerksverbot gibt es aktuell keine Rechtsgrundlage.“ Ähnliches berichtet Andreas Hiebl aus Wasserburg: „Auch ein öffentliches Feuerwerk ist nicht geplant. Es würde wohl auch nur sehr wenige von einem vollständigen Verzicht auf das eigene Feuerwerk überzeugen.“ - „Da, wie die letzten Jahre auch, keine Beschwerden bezüglich Feuerwerk bei der Stadt Laufen eingegangen sind sehen wir keinen Bedarf zu künftigen Änderungen“, so Helmuth Putzhammer.

Feuerwerks-Verbotszonen: Polizei und Kommunen ziehen Bilanz

Auf Nachfrage unserer Redaktion teilte das Polizeipräsidium Oberbayern Süd eine Bilanz der jeweils zuständigen Polizeiinspektionen, die wie folgt lautet:

„Auch heuer wurden im Stadtgebiet die Feuerwerksreste, bis auf wenige Ausnahmen, von den Feiernden selbst entsorgt beziehungsweise in ein Müllbehältnis gegeben. Daher hatten wir wieder kaum einen Mehraufwand bei der Straßenreinigung beziehungsweise Entsorgung“, so Helmuth Putzhammer über die Lage in Laufen. „Der städtische Bauhof ist an Neujahr frühmorgens einige Stunden im Einsatz, um zumindest die Hotspots wieder zu reinigen. Die Kosten liegen sicherlich im vierstelligen Bereich. Leider scheint die Anzahl der Personen zuzunehmen, die ihren Müll einfach achtlos liegen lassen. Man kann sich sogar dem Eindruck nicht verwehren, dass einige ganz bewusst nicht vor der eigenen ‚Haustüre‘ feiern, um ihren Dreck nicht wieder wegräumen zu müssen. Aber die allermeisten Bürgerinnen und Bürger räumen erfreulicherweise pflichtbewusst wieder sauber auf“, resümiert Andreas Hiebl für die Stadt Wasserburg. „Ab 5 Uhr am Neujahrsmorgen waren zehn Kollegen und drei Kleinkehrmaschinen des Baubetriebshofs im Einsatz, um die Straßen, Gehwege und Plätze zu reinigen. Die Verbotszone selbst war zwar frei von Silvestermüll, ansonsten war die Straßenreinigung jedoch ähnlich gefordert, wie vor Corona. Von etwaigen Kostenauswirkungen ist eher nicht auszugehen“, schließt wiederum Christian Schwalm.

Anmerkung der Redaktion: Wir haben auch bei den Stadtverwaltungen von Burghausen, Neuötting und Tittmoning um ein Fazit gebeten. Sollten wir diese noch erhalten, werden wir sie hier im Artikel ergänzen.

hs

Auch interessant

Kommentare