In Kolbermoor ohne Führerschein unterwegs
Feldkirchen-Westerhamer (61) verstrickt sich vor Rosenheimer Gericht in einem Netz aus Lügen
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Weil er Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt hatte, musste sich jetzt ein Mann in Rosenheim vor Gericht verantworten. Dabei tischte der Mann (61) aus Feldkirchen-Westerham dem Gericht Lügen auf, die niemand glauben mochte.
Kolbermoor/Feldkirchen-Westerham – Es war nicht das erste Mal, dass der 61-Jährige aus der Gemeinde Feldkirchen-Westerham sich nicht an die Straßenverkehrsordnung gehalten hatte. Deshalb wurde ihm vor Jahresfrist der Führerschein entzogen und dazu vom Gericht eine Sperre ausgesprochen, vor deren Ablauf er keine neue Fahrerlaubnis erhalten kann.
Am 5. Juni 2021 war er mit seinem Auto von Feldkirchen-Westerham in Richtung Kolbermoor unterwegs. In der dortigen Bad Aiblinger Straße war eine Polizeikontrolle. Kurz vorher hielt er hinter einem geparkten LKW sein Fahrzeug an.
Als die Beamten auf ihn zukamen, hatte er das Auto verlassen und tischte den Beamten eine Ausrede auf, die jenen ebenso „neu“ wie unglaubwürdig war.
„Bekannter“ verlässt Auto angeblich fluchtartig
Er sei von einem „Bekannten“ chauffiert worden. Dieser habe, als er die Polizeikontrolle bemerkte, für ihn völlig unerwartet den Wagen angehalten und das Auto fluchtartig verlassen. Warum der sich so verhalten habe wisse er nicht.
Nachdem die Beamten weder diesen angeblichen Fahrer gesehen hatten, noch die vorgefundenen Umstände darauf hinwiesen, dass sich auf dem Beifahrersitz überhaupt jemand befunden habe, erstatteten sie Anzeige gegen den 60-Jährigen wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Dazu kam, dass er die Identität des angeblichen Fahrers nicht erklären konnte. Darauf hin erging ein Strafbefehl über 1800 Euro. Dabei hatte die Staatsanwaltschaft darauf verzichtet eine Verlängerung der Führerschein-Sperre zu beantragen, was ansonsten durchaus üblich ist. Sein Einspruch bewirkte, dass der Vorfall vor dem Strafrichter zur Verhandlung kam.
Die Vorsitzende Richterin Julia Haager hörte sich die Erklärung des Angeklagten geduldig an. Insbesondere die Umstände, weswegen er den angeblichen Fahrer nicht als Entlastungszeugen vorweisen konnte, bewegten die Richterin zu der Frage: „Ist Ihnen schon bewusst, wie unglaubwürdig diese Geschichte ist? Glauben sie das eigentlich selber?“ Sie klärte den 60-Jährigen, der ohne juristischen Beistand angetreten war, auf: Sofern er bei seiner Geschichte bliebe und sie nach einer Beweisaufnahme ihn schuldig sprechen würde, nicht nur das Strafmaß höher würde, sondern auch eine Verlängerung der Führerscheinsperre ausgesprochen würde, die im Strafbefehl nicht angeordnet sei.
Das brachte den Mann ins Grübeln. Offensichtlich kam ihm seine eigene Erklärung immer unwahrscheinlicher vor, so dass er sich entschloss, seinen Einspruch zurückzunehmen. Nachdem die Staatsanwältin zustimmte, wurde dies so rechtskräftig.