Die Mutter berichtete als Zeugin, dass ihr die Umstände im Dezember 2020 bekannt geworden seien und sie ihrer Tochter, ebenso wie eine Psychologin, zur Anzeige geraten habe. Ihre Tochter habe die Ereignisse wohl bis heute nicht gut verarbeitet, was auch der Umstand zeige, dass sie immer wieder Alkohol trinke und kiffe.
Die restlichen Teilnehmer der Gruppe berichteten von einem fröhlichen Bierzeltabend, bei dem keiner darauf achtete, wie viel der andere trank. Wer mit wem sprach, flirtete oder schmuste sei in dem allgemeinen Trubel völlig untergegangen. Allerdings wurde von allen bestätigt, dass die junge Frau zwar reichlich mitgetrunken hatte, keineswegs aber völlig volltrunken gewesen sei.
Bevor man gemeinsam zur Rückfahrt aufbrach, habe man den Angeklagten wohl vermisst. Der sei aber noch rechtzeitig zur Gruppe gestoßen und darauf angesprochen habe er zugestanden, dass es mit dem Mädchen zu Intimitäten gekommen sei, ohne jedoch näher darauf einzugehen.
Auch die Plädoyers fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt Die Staatsanwaltschaft, wie zu erfahren war, beantragte Freispruch, weil der Vorwurf aus der Anklage nicht zu halten sei. Hingegen stellte sich der Vertreter der Nebenklage im Plädoyer auf den Standpunkt, gemäß der Anklage sei der Angeklagte zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren zu verurteilen. Der Verteidiger, Rechtsanwalt Florian Zenger, forderte dagegen ebenfalls, dass sein Mandant freizusprechen sei.
Das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richterin Melanie Bartschat stellte fest, dass es aufgrund der erlangten Kenntnisse und Beweise nicht in der Lage sei, den Angeklagten zu verurteilen. Eine Schuld müsse ohne jeden vernünftigen Zweifel für das Gericht erkennbar sein. Das sei in diesem Falle nicht gegeben. „In unserem Rechtsstaat ist es eben nicht möglich, einen Schuldspruch aufgrund von Wahrscheinlichkeiten oder Denkbarkeiten zu fällen. Allein, dass die Möglichkeit von zwei verschiedenen Sichtweisen gegeben sei, gestatte keinen Schuldspruch. Deshalb war der Angeklagte frei zu sprechen“, erklärte die Richterin bei der Urteilsverkündung.