1. mangfall24-de
  2. Region
  3. Mangfalltal
  4. Bad Aibling

In Bad Aibling sollen die Kita-Gebühren steigen

Erstellt:

Von: Ines Weinzierl

Kommentare

Die Betreuungskosten von Mädchen und Buben in Bad Aibling sollen ab dem 1. September 2022 steigen.
Die Betreuungskosten von Mädchen und Buben sollen ab 1. September steigen. © picture alliance/dpa

Alle zwei Jahre erhöht die Stadt Bad Aibling die Kitagebühren. Auch heuer sieht es wieder danach aus. Doch die Maßnahme führt zu Diskussionen.

Bad Aibling – Die Kita-Gebühren in der Kurstadt steigen: Das hat der Hauptverwaltungsausschuss auf seiner jüngsten Sitzung mit 7:4 Stimmen entschieden und empfiehlt dem Stadtrat zuzustimmen. Alle zwei Jahre stimmt das Gremium über die neue Gebühren ab, erklärte eingangs Rathauschef Stephan Schlier (CSU).

Ihm sei wichtig, dass „Personen mit niedrigem Einkommen Ermäßigungen beantragen können“, sagte er dem Gremium.

Erhöhung der Kita-Gebühren in Bad Aibling um bis zu 15 Prozent

Auch wies er daraufhin, dass „wir nicht bei Kindern sparen. Wir investieren nirgendwo soviel wie bei Kindern“, sagt er auch im Hinblick auf den neuen Waldkindergarten. Obendrein erklärte er, dass Bad Aibling mit der Erhöhung nicht alleine sei: Auch andere Kommunen, wie Kolbermoor, Bad Feilnbach und Feldkirchen-Westerham streben heuer oder im nächsten Jahr eine Erhöhung an, sagte er. Summa summarum beläuft sich die Erhöhung ab dem kommenden Betreuungsjahr auf zehn bis 15 Prozent (siehe unten).

Lesen Sie auch: „Pro-Impf-Plakat“ in Bad Aibling beschmiert: „Das war leider zu erwarten“

Markus Stigloher (CSU) sagte, dass er die Erhöhung für gerechtfertigt ansieht. „Wir haben hochwertige Kitas und die Löhne steigen“, argumentierte er. Und: „Es ist ja nicht so, dass wir ein Geschäft machen.“

Vorschlag: Um ein Jahr verschieben?

In Martina Thalmayrs Brust „Schlagen zwei Herzen“. „Ja, die Anpassung sei moderat. Einerseits steigen die Nebenkosten, andererseits schlagen auch bei den Eltern hohe Energiekosten auf. Auch für sie ist die Situation nicht leicht.“ Deshalb schlug sie vor, den Zeitpunkt der Erhöhung um ein Jahr zu schieben.

„Wann ist schon der richtige Moment für eine Erhöhung“, fragte daraufhin Dr. Thomas Geppert (CSU). „Das A und O muss die Topqualität sein“, fand er. Und wies auch daraufhin, dass Eltern mit niedrigem Einkommen Unterstützung bekämen. Sein Fazit: „Ich sehe hier keine Härte und keine Schärfe.“

Rudolf Gebhart (ÜWG) ist überzeugt, dass „die Qualität nicht leidet, wenn wir nicht erhöhen“, erklärte er dem Gremium. Und er war wie Thalmayr dafür, die Erhöhung heuer auszusetzen und erst im nächsten Jahr anzugehen.

Richard Lechner (SPD) nahm das große Ganze in der Sitzung ins Visier: „Wir hätten nicht alle zwei Jahre diese Diskussion, wenn es in Bayern wie in anderen Bundesländern wäre, dass die Kita-Gebühren übernimmt.“ Das ist beispielsweise in Hamburg der Fall.

So teuer soll es ab 1. September werden

Steigerung zwischen zehn und 15 Prozent

Die monatlichen Gebühren für Krippenkinder sollen ab 1. September bei einer täglichen Buchungszeit betragen: Mehr als ein bis zwei Stunden – 180 Euro (bisher 153 Euro), mehr als zwei bis drei Stunden – 205 Euro (bisher 179 Euro), mehr als drei bis vier Stunden – 230 Euro (bisher 205 Euro), mehr als vier bis fünf Stunden – 255 Euro (bisher 231 Euro ), mehr als fünf bis sechs Stunden – 280 Euro (bisher 257 Euro), mehr als sechs bis sieben Stunden – 305 Euro (bisher 283 Euro), mehr als sieben bis acht Stunden – 330 Euro (bisher 309 Euro), mehr als acht bis neun Stunden 355 Euro (335 Euro) und bei mehr als neun Stunden 380 Euro (bisher 361 Euro). Was die monatlichen Kindergarten- und Hortgebühren angeht, steigen sie in allen Buchungszeiten um 15 Euro. Beispiel: Mehr als ein bis zwei Stunden – 100 Euro (bisher 85 Euro). Die ermäßigte Gebühr beim zweiten Kind beträgt ab September jeweils die Kosten, die bisher für das erste Kind galten. Beispiel: Krippe –mehr als fünf bis sechs Stunden 257 Euro.

Auch interessant

Kommentare

Liebe Leserinnen und Leser,
wir bitten um Verständnis, dass es im Unterschied zu vielen anderen Artikeln auf unserem Portal unter diesem Artikel keine Kommentarfunktion gibt. Bei einzelnen Themen behält sich die Redaktion vor, die Kommentarmöglichkeiten einzuschränken.
Die Redaktion