Sieben Heimkinder erleben Martyrium
Flüchtige Mädchen verstecken sich bei Aiblinger (61) – und werden sexuell missbraucht
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Als sieben Mädchen aus Erziehungsheimen ausbüxten, fanden sie heimlich Unterschlupf bei einem 61-jährigen Bauarbeiter. Nun stand der Mann vor Gericht. Der Vorwurf: Er soll die Minderjährigen zum Alkoholkonsum animiert und sexuelle Handlungen an ihnen vollzogen haben.
Bad Aibling – Im Winter 2022 waren insgesamt sieben Mädchen zwischen zwölf und 15 Jahren aus verschiedenen Erziehungsheimen entflohen. Dabei hatte es sich offenbar unter den Kindern herumgesprochen, dass es einen Mann in Bad Aibling gibt, bei dem sie, vorbei an Jugendamt und Eltern, unbehelligt unterkommen konnten. Dieser habe, was in den Einrichtungen selbstverständlich untersagt war, Alkohol, Nikotin und männliche Zuwendung geboten.
Wie nun vor Gericht zur Sprache kam, sei es dabei wohl nicht zu heftigen Missbrauchshandlungen gekommen. Jedoch würde das, was geschehen sei, etwa mit Küssen und Streicheleinheiten, durchaus den Tatbestand des Missbrauchs erfüllen, zumindest aber den der sexuellen Belästigung.
Aufgefordert, in Unterwäsche an der Stange zu tanzen
Zumal der Angeklagte die Kinder durchaus zum Alkohol animiert haben soll. Wobei sie dann vom Angeklagten aufgefordert worden seien, nur in Unterwäsche an einer Pole-Stange zu tanzten. Dazu habe er zwei der Kinder Liebesbriefe geschrieben und ihnen Geld- und Sachgeschenke gemacht. Erst als eines der Mädchen sich ihrer Betreuerin offenbarte, erstattete diese Anzeige, woraufhin die Polizei die Wohnung durchsuchte.
Dabei fanden sich mehrere Mini-Kameras und pädophiles pornographisches Fotomaterial auf dem Computer des Angeklagten. Die Kameraaufnahmen belegten etliche der Vorwürfe. So war die Beweislage erdrückend, auch obwohl zwei der Mädchen nicht oder nur widersprüchlich mit der Polizei kooperiert hätten.
Mädchen bleibt Zeugenaussage vor Gericht erspart
Der Angeklagte war auf Anraten seines Verteidigers, Rechtsanwalt Harald Baumgärtl, umfassend geständig. Wobei sein Anwalt den vorsätzlichen Besitz der kinderpornographischen Fotos infrage stellte. So musste ein weiterer Verhandlungstag anberaumt werden. Dabei sollte ein Computerfachmann der Polizei feststellen, ob die inkriminierten Fotos tatsächlich unbeabsichtigt auf den Rechner des Angeklagten gekommen sein konnten, zumal diese zum Großteil vom Angeklagten bereits wieder gelöscht worden waren.
Dies konnte der Fachmann bestätigen, sodass der Vorsitzende Richter Hans-Peter Kuchenbaur für diesen Anklagepunkt einen Teilfreispruch in Aussicht stellen konnte. Des weiteren belegte der Verteidiger, dass bei zwei Mädchen, bei denen der Angeklagte zudringlicher geworden war, ein Täter-Opfer-Ausgleich mittels einer Geldsumme verbindlich zugesagt worden sei.
Die Staatsanwältin honorierte in hohem Maße das Geständnis des Angeklagten, weil damit den Mädchen eine Zeugenaussage vor Gericht erspart blieb. Andererseits sei es nicht hinnehmbar, wie er die Mädchen mit Alkohol, Geschenken und Versprechen gefügig gemacht habe. Im Falle der pädophilen Fotos beantragte auch sie einen Freispruch.
20 Monate auf Bewährung
Sie forderte aber, wegen der verbliebenen Vorwürfe, eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren zu verhängen. Wegen des Täter-Opfer-Ausgleiches und des Geständnisses könne sie – unter der Voraussetzung dass sich der Angeklagte einer Therapie unterziehe – die Strafe zur Bewährung ausgesetzt sehen. Der Verteidiger stimmte in der rechtlichen Bewertung der Staatsanwältin zu, sah aber ein angemessenes Strafmaß bei einer Haftstrafe von 16 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte.
Das Jugendschutz-Schöffengericht hielt eine Strafe von 20 Monaten für Tat und Schuld angemessen und erlegte ihm eine Therapie während der Bewährungszeit auf. Dazu hat er eine Geldauflage von 1500 Euro an den Frauen- und Mädchen-Notruf zu entrichten.