Strafbefehl gegen Weiß: Schechen vor Neuwahl!

Schechen - Die Ermittlungen um den möglichen Wahlbetrug von Georg Weiß sind abgeschlossen. Nun hält das Landratsamt eine Neuwahl für nötig. Weiß will sich dagegen wehren! *neue Infos*
UPDATE 13.10 Uhr: Kommt es zur Neuwahl?
Das Landratsamt Rosenheim hat ein Verfahren eingeleitet, an dessen Ende möglicherweise die Neuwahl des Schechener Gemeinderats steht. Das teilte Landratsamt-Sprecher Michael Fischer in einer Pressemitteilung mit.
Nach Einblick in die Akten der Staatsanwaltschaft Traunstein geht das zuständige Sachgebiet Gemeindeangelegenheiten und Wahlen davon aus, dass bei der Gemeinderatswahl im Frühjahr vergangenen Jahres Wahlvorschriften verletzt wurden. Per Briefwahl wurden mindestens acht Stimmzettel von Wählerinnen und Wählern ins Rathaus geschickt, die nach eigener Aussage nicht an der Wahl teilnahmen.
Im Landratsamt geht man davon aus, dass die Sitzverteilung im Gemeinderat nach aller Wahrscheinlichkeit fehlerhaft ist.
Wahl 2014 in Schechen:
Von den 16 Sitzen im Gemeinderat von Schechen entfallen derzeit neun auf die CSU, drei auf Parteifreie, zwei auf die SPD/ÜW und zwei auf die Liste Georg Weiß jun.
Über diese acht Stimmzettel entfielen auf den Wahlvorschlag Nr. 07 (Georg Weiß jun.) 120 ungültige Stimmen (Anmerkung der Redaktion: Jeder Wähler konnte 16 Stimmen für den Gemeinderat vergeben). Rechnet man diese aus dem bisher vorliegenden Wahlergebnis heraus, verliert die Liste Nr. 07 einen Sitz und die CSU bekommt einen dazu, sagte der zuständige Sachgebietsleiter Georg Kirchhuber.
Das Landratsamt wird alle 53 Bewerberinnen und Bewerber anschreiben, die sich im März vergangenen Jahres für die Wahl zum Gemeinderat von Schechen zur Verfügung stellten. Sie können sich im Rahmen einer Anhörung zu den festgestellten Tatsachen äußern. Ergibt dieses Anhörungsverfahren nichts Neues, beabsichtigt das Landratsamt Rosenheim, die Gemeinderatswahl vom 16. März 2014 für ungültig zu erklären.
Weil zwischen dem ursprünglichen Wahltermin und der angestrebten Nachwahl mehr als ein Jahr vergangen sein wird, müssen nicht nur die Wahl des Gemeinderates, sondern auch sämtliche Aufstellungsversammlungen wiederholt werden.
Nicht betroffen ist die Bürgermeisterwahl, sie bleibt gültig. Im Unterschied zur Gemeinderatswahl würde ein Abzug der möglichen ungültigen Stimmen das Ergebnis der Bürgermeisterwahl nicht verändern.
Strafbefehl gegen Georg Weiß jun. und seine Schwester
Wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft in Traunstein Björn Pfeifer nach Angaben von Radio Charivari erklärt haben soll, habe man am Amtsgericht in Rosenheim Strafbefehl gegen Georg Weiß und seine Schwester Birgit erlassen. Darin fordere die Staatsanwaltschaft für beide wegen Wahlbetrugs eine Strafe von neun Monaten auf Bewährung.
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Wie Pfeifer sagte, haben beide nach Zustellung des Strafbefehls nun zwei Wochen Zeit diesen zu akzeptieren oder Berufung einzulegen. Sollten Georg Weiß und seine Schwester Berufung einlegen, kommt es am Amtsgericht in Rosenheim zu einer Gerichtsverhandlung. In wieweit dieser Strafbefehl Auswirkungen auf die beiden Sitze im Gemeinderat hatte, konnte Pfeifer nicht sagen. Darüber entscheidet das Landratsamt.
Für eine Stellungnahme war Björn Pfeifer von rosenheim24.de bisher nicht zu erreichen.
Die Stimmen zum möglichen Wahlbetrug in Schechen:
Georg Weiß zu rosenheim24.de: "Das lasse ich mir nicht gefallen! Ich lasse mich doch nicht mundtot machen. Ich bin klar von den Bürgern gewählt worden. Man will mich mit aller Gewallt loswerden, doch ich werde nicht einfach so zurücktreten. Der eigentliche Skandal liegt doch darin, dass die Wahlunterlagen separat ausgewertet und weitergegeben wurden. Damit wurde das Wahlgeheimnis gebrochen!"
Bürgermeister Hans Holzmeier zu rosenheim24.de: "Nun sollte auch dem Letzten klar geworden sein, dass Wahlbetrug kein Kavaliersdelikt ist. Wenn Herr Weiß einen Funken Charakter hat, dann tritt er sofort zurück. Wahlbetrüger haben im Gemeinderat nichts zu suchen!"
hy/redro24/Radio Charivari