Anklage wegen illegalen Waffenhandels
Prozess: Männer sollen Kalaschnikows und Uzis an Rechtsextreme in Rosenheim verkauft haben
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Drei mutmaßliche Rechtsextremisten müssen sich seit Montag (21. Februar) wegen illegalen Waffenhandels vor dem Landgericht München I verantworten. Sie sollen Kriegswaffen nach Deutschland geschmuggelt, zwischengelagert und schließlich auf Parkplätzen im Landkreis Rosenheim weiterverkauft haben.
München/Rosenheim – Die 45 bis 49 Jahre alten Männer sollen zwischen 2015 und 2018 ohne Erlaubnis Pistolen, Pumpguns, Uzi-Maschinenpistolen und Kalaschnikow-Sturmgewehre in die Bundesrepublik gebracht und Medienberichten zufolge an andere Rechtsextreme weiterverkauft haben. Auch der Ankauf von Handgranaten war laut Staatsanwalt im Gespräch, konnte aber nicht mehr umgesetzt werden.
Halbautomatische Kurzwaffen
Die Generalstaatsanwaltschaft beschreibt die Beschuldigten als waffenaffine Anhänger der rechtsextremen Szene. In der Anklage werden 16 Sachverhalte gelistet, die die Männer begangen haben sollen. Beispielsweise soll Alexander R. im Sommer 2016 von Zagreb ein Sturmgewehr Kalaschnikow AK 47, zwei halbautomatische Kurzwaffen, eine Pumpgun sowie ein Gewehr mit Zieloptik nach München gebracht haben. Zwei andere Sachverhalte beschreiben den Verkauf von Waffen auf Parkplätzen in Oberaudorf und Tuntenhausen.
Zum Prozessauftakt verweigerten die drei Angeklagten, von denen zwei in Untersuchungshaft sitzen, zunächst die Aussage. Drei als Zeugen geladene Polizisten machten Angaben zu Wohnungsdurchsuchungen bei zwei Angeklagten. Bei Christian N. im Landkreis Rosenheim fanden die Ermittler im Sommer 2020 laut Durchsuchungsprotokoll unter anderem einen Reichsbürgerausweis, mehrere Urkunden mit Reichsbürgerbezug und drei Patronen für eine Kleinkaliberwaffe.
„Andenken von der Bundeswehr“
Obwohl er zunächst die Aussage verweigern wollte, gab der Angeklagte hier an, dass es sich nur um Patronenhülsen handelte. „Das war ein Andenken von der Bundeswehr.“ Einer der Polizisten ging aber von funktionsfähiger, noch nicht abgeschossener Munition aus.
Bei Martin M. in München stellten die Beamten unter anderem zehn Patronen und zahlreiche Handys sicher. In beiden Wohnungen fanden die Polizisten zudem mehrere Laptops und Datenträger.
Bezüge zu Reichsbürgern, NPD und AfD
Ursprünglich waren acht mutmaßliche Rechtsextremisten angeklagt. Es handle sich um Mitglieder der rechten Szene mit Bezügen zur NPD, zu Reichsbürgern und zur AfD, teilte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft zur Anklageerhebung mit. Die Verfahren gegen die Angeklagten wurden allerdings getrennt, Hintergrund sind laut Landgericht die Corona-Bestimmungen.
Neben einem zweiten Verfahren mit vier Angeklagten vor der Jugendkammer gibt es ein drittes Verfahren vor dem Amtsgericht München. Dabei geht es um eine ehemalige Mitarbeiterin des AfD-Bundestagsabgeordneten Petr Bystron. Bystron wollte sich auf Anfrage nicht zu dem Verfahren äußern.