Coronavirus
Impfpflicht für die Gastro: Hamburg führt 2G-Modell ein - Ist das erlaubt?
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Ab Sonntag dürfen in Hamburg Gastronomien und Anbieter für Kultur- und Sportveranstaltungen entscheiden, ob sie nur noch Geimpfte und Genesene zulassen. Doch ist das rechtlich sauber?
Hamburg - Impfpflicht in der Gastronomie? Hamburg führt als erstes Bundesland das 2G-Optionsmodell ein und löst damit das 3G-Modell ab. Was genau bedeutet das? Ab Samstag (28.08.2021) erhalten Einrichtungen wie Restaurants, Theater oder Stadien die Möglichkeit, ihre Angebote nur noch für Geimpfte oder Genesene anzubieten.
Für Veranstalter bedeutet das klarere Vorteile: Beschränkungen wie Besucheranzahl, Abstände, Testpflicht oder Tanzverbote würden somit entfallen. Die Maskenpflicht in den Innenräumen bleibt bestehen. Voraussetzung ist eine vorherige Anmeldung und die strikte Kontrolle der Ausweise. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sind von der Regelung ausgenommen.
Coronavirus: 2G-Optionsmodell in Hamburg - was ist erlaubt und was nicht?
„Beschränkungen müssen verhältnismäßig sein und dürfen nur so lange erfolgen, wie sie zur Pandemiebekämpfung nötig sind“, sagte Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD*). Laut Tschentscher hätten Geimpfte* und Genesene keinen wirklichen Einfluss auf das Infektionsgeschehen des Corona-Virus*, wie er am vergangenen Dienstag auf der Landespressekonferenz mitteilte. Private Anbieter können nun frei entscheiden, ob sie bei dem 2G-Modell mitwirken* und auf die Beschränkungen verzichten oder weiter das 3G-Modell nutzen wollen.
- Keine Sperrstunde mehr: Tische dürfen wieder beliebig platziert werden, es gibt kein Alkoholverbot und keine Abstandsregelungen. Einrichtungen wie Theater, Kinos, Museen oder Bibliotheken können wieder alle Plätze anbieten.
- Größere Teilnehmeranzahl bei Veranstaltungen: Clubs, Konzerte oder Sportveranstaltungen dürfen wieder bis zu 1300 Menschen reinlassen. Draußen dürfen sogar bis zu 2000 feiern. Bei Tanzveranstaltungen liegt die Grenze draußen bei 750 und drinnen bei 150 Teilnehmer:innen.
- Weniger Einschränkungen beim Sport: Fitnessstudios, Saunas und Schwimmbäder haben keine Kapazitätsgrenzen und Abstandsgebote mehr. Die Maske muss jedoch weiterhin getragen werden.
- Keine Kontaktnachverfolgung in Geschäften: Weiterhin müssen keine Kontaktdaten mehr über die Luca-App oder Namenszetteln im Einzelhandel angegeben werden.
2G-Optionsmodell in Hamburg: Rechtlich könnte das problematisch werden
ARD*-Rechtsexperte Kolja Schwartz erklärte, dass die Ungleichbehandlung der Unternehmen problematisch werden könne. Die Unternehmen, die weiterhin 3G nutzen wollen, müssen künftig mit mehr Einschränkungen rechnen. Das sei jedoch nur rechtlich zulässig, wenn die Einschränkungen wirklich erforderlich seien. In diesem Fall das, dass die Gerichte bei einer Klage prüfen müssen, ob die Einschränkungen für den Schutz anderer Menschen erforderlich seien. Das ist abhängig von der Inzidenz und der Hospitalisierungsrate. Vor allem würde es sicherlich zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommen, wenn der Staat künftig eine allgemeine 2G-Pflicht einführe und die Unternehmen nicht mehr entscheiden dürfen, welches Modell sie nutzen wollen. (Ares Abasi) *fr.de ist ein Angebot von IPPEN-MEDIA.
Rubriklistenbild: © Stefan Puchner/dpa