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Lockerung der Corona-Regeln: Das ist der aktuelle Stand in den Bundesländern

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In einigen Bundesländern dürfen Lokale mittlerweile wieder öffnen - doch in der Regel gibt es Schutzmaßnahmen, wie Maskenpflicht für das Personal.
In einigen Bundesländern dürfen Lokale mittlerweile wieder öffnen - doch in der Regel gibt es Schutzmaßnahmen, wie Maskenpflicht für das Personal. © dpa / Carsten Koall

Trotz Corona-Pandemie treten in Deutschland immer mehr Lockerungen in Kraft. Was seit Montag (15. Juni) wieder erlaubt ist, und was nicht, unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland.

Berlin - Im Kampf gegen die Corona*-Pandemie können die Bundesländer über die schrittweise Öffnung des öffentlichen Lebens weitgehend in eigener Verantwortung entscheiden. Hier der aktuelle Stand der Lockerungen in den Ländern in ausgewählten Lebensbereichen. Sind die Lockerungen der Corona-Regeln neu, steht der Montag im Text, bei älteren Lockerungsmaßnahmen ist kein Datum oder Wochentag angegeben.

Wichtig: Die Lockerungen erfolgen in aller Regel unter Auflagen wie Abstands- und Hygienebestimmungen. Zudem gilt weiterhin die bundesweite Maskenpflicht* in Handel und Nahverkehr.

Lockerungen der Corona-Regeln in Restaurants und Bars

Baden-Württemberg: Speiselokale, Kneipen und Bars dürfen öffnen.

Bayern: Restaurants dürfen sowohl die Außenbereiche als auch die Innenräume öffnen. Für Lokale wie Bars, die auf den Getränkeausschank ausgerichtet sind, gibt es noch keine Perspektive.

Berlin: Kneipen und Bars können wieder öffnen, Gäste müssen aber an Tischen Platz nehmen. Restaurants und Gaststätten sind ebenfalls geöffnet. Es gilt keine Begrenzung der Öffnungszeiten mehr.

Brandenburg: Restaurants und Bars dürfen öffnen, die Sperrzeit zwischen 22 und 6 Uhr fällt ab jetzt weg.

Bremen: Restaurant- und Kneipenbesuche sind möglich. Es gelten ein Thekenverbot, Sitzplatz- und Bedienpflicht. Bars - im Sinne von Einraumeinrichtungen mit Tresen - bleiben weiterhin geschlossen.

Hamburg: Restaurants und Bars sind unter Auflagen offen.

Hessen: Gaststätten und Bars sind geöffnet, vorgeschrieben ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Gästen.

Mecklenburg-Vorpommern: Restaurants und Bars sind nun geöffnet.

Niedersachsen: Restaurants sind geöffnet, genauso wie Bars. Ausgenommen sind Shisha-Bars.

Nordrhein-Westfalen: Restaurants sind geöffnet. Bars können ebenfalls ihren Betrieb unter Auflagen wieder aufnehmen.

Rheinland-Pfalz: Gaststätten und Bars dürfen unter Auflagen öffnen. . Von diesem Mittwoch an werden die erlaubten Öffnungszeiten ausgeweitet - späteste Schließzeit ist dann 24.00 Uhr und nicht mehr 22.30 Uhr.

Saarland: Restaurants und andere Gaststätten dürfen wieder öffnen. Unter anderem muss das Personal Mundschutz tragen, die Gaststätten müssen um 24.00 Uhr schließen.

Sachsen: Restaurants und Bars dürfen öffnen.

Sachsen-Anhalt: Alle Restaurants und Bars dürfen wieder öffnen.

Schleswig-Holstein: Restaurants und Bars können öffnen.

Thüringen: Restaurants und Bars können öffnen.

Lockerungen der Corona-Regeln in Hotels, Ferienwohnungen und auf Campingplätzen

Baden-Württemberg: Ferienwohnungen und Campingplätze können wieder öffnen, genauso wie Hotels.

Bayern: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen wieder öffnen, ausgenommen bleiben die Wellnessbereiche.

Berlin: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze können öffnen.

Brandenburg: Ferienwohnungen und Hotels dürfen Gäste aufnehmen. Auch Campingplätze sind geöffnet.

Bremen: Hotels und Ferienwohnungen dürfen öffnen, Campingplätze ebenso.

Hamburg: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen Gäste beherbergen.

Hessen: Hotels und Ferienwohnungen können aufsperren, Campingplätze ihre Tore öffnen.

Mecklenburg-Vorpommern: Hotels und Ferienwohnungen sind geöffnet. Gleiches gilt für Campingplätze.

Niedersachsen: Ferienwohnungen und Campingplätze sind geöffnet. Hotels dürfen seit Montag mit maximal 80 Prozent Auslastung betrieben werden.

Nordrhein-Westfalen: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze können aufmachen.

Rheinland-Pfalz: Hotels dürfen wieder für Touristen öffnen, Ferienwohnungen wieder vermietet werden. Auch Campingplätze sind wieder offen.

Saarland: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen wieder für den Tourismus öffnen.

Sachsen: Hotels, Campingplätze und Ferienwohnungen können öffnen.

Sachsen-Anhalt: Ferienwohnungen können öffnen, Hotels und Campingplätze ebenfalls.

Schleswig-Holstein: Ferienwohnungen, Hotels und Campingplätze dürfen öffnen.

Thüringen: Hotels, Campingplätze und Ferienwohnungen dürfen aufmachen.

Auch interessant: Außenminister Heiko Maas hat eine Aufhebung der weltweiten Reisewarnung ab 15. Juni angekündigt. Doch zugleich machte er Touristen eine klare Ansage

Lockerungen der Corona-Regeln in Freibädern und Freizeitparks

Baden-Württemberg: Freizeitparks und Bäder dürfen öffnen.

Bayern: Freizeitparks dürfen öffnen, Freibäder und Schwimmbadanlagen im Freien seit Montag.

Berlin: Freibäder können öffnen. Größere Freizeitparks gibt es nicht.

Brandenburg: Freizeitparks und Freibäder können wieder öffnen.

Bremen: Die ersten Freibäder können öffnen, ab 15. Juni sollen Freibäder bei Vorlage eines Hygienekonzeptes generell geöffnet werden. Größere Freizeitparks gibt es nicht.

Hamburg: Freibäder dürfen unter Auflagen wieder öffnen. Hamburg hat keine größeren Freizeitparks.

Hessen: Kurse und Vereinstraining in Schwimmbädern sind wieder möglich. Freibäder und Badesee dürfen wieder unter Auflagen für die Allgemeinheit öffnen. Kurse und Vereinstraining sind bereits wieder möglich. Freizeitparks können wieder öffnen.

Mecklenburg-Vorpommern: Freibäder dürfen öffnen, bei Hallen- und Spaßbädern dürfen wieder alle Schwimmgäste kommen. Zuvor war dies eingeschränkt für den Vereinssport und Schwimmkurse möglich. Freizeitparks sollen am Montag wieder öffnen.

Niedersachsen: Freibäder dürfen wieder öffnen, das gleiche gilt für Freizeitparks. Auch Hallenbäder sind wieder zugänglich.

Nordrhein-Westfalen: Freibäder dürfen öffnen, der Mindestabstand gilt auch in den Schwimmbecken. Freizeitparks dürfen Besucher hereinlassen. Auch Wellnesseinrichtungen und Saunabetriebe können seit Montag unter Hygieneauflagen wieder öffnen. Dasselbe gilt für Erlebnis- und Spaßbäder.

Rheinland-Pfalz: Freibäder dürfen wieder öffnen, für sonstige Schwimmbäder und für Freizeitparks ist das erst ab Mittwoch vorgesehen.

Saarland: Schwimm- und Freibäder dürfen seit Montag unter Auflagen wieder öffnen. Freizeitparks dürfen wieder Besucher empfangen.

Sachsen: Freibäder und Freizeitparks dürfen öffnen, sofern sie ein genehmigtes Hygienekonzept haben. Hallenbäder können öffnen, wenn die Kommunen deren Hygienekonzept genehmigt haben.

Sachsen-Anhalt: Freibäder und Freizeitparks dürfen wieder öffnen. Auch Hallenbäder dürfen öffnen, wenn Abstandsregeln und Hygieneanforderungen erfüllt werden.

Schleswig-Holstein: Freibäder und Freizeitparks können seit Montag wieder öffnen. Mit entsprechendem Hygienekonzept dürfen auch Hallenbäder wieder Gäste empfangen.

Thüringen: Freibäder können öffnen, ebenso Freizeitparks - solange es sich nicht um Kirmes-Veranstaltungen oder Ähnliches handelt. Der Besuch von Hallenbädern sowie Thermen und Saunen ist möglich, sofern dafür jeweils ein Infektionsschutzkonzept genehmigt wurde.

Bisherige Entwicklungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und Freibädern lesen Sie ebenfalls bei Merkur.de*.

Lockerungen der Corona-Regeln bezüglich Kontaktbestimmungen

Baden-Württemberg: In der Öffentlichkeit dürfen sich Gruppen mit Angehörigen von bis zu zwei Haushalten oder von bis zu zehn Personen aus mehreren Haushalten treffen. Bei privaten Veranstaltungen dürfen sich bis zu 20 Menschen aus mehreren Haushalten treffen - wenn alle Personen miteinander verwandt sind, gibt es keine zahlenmäßige Beschränkung.

Bayern: Es können sich sowohl im privaten wie auch im öffentlichen Raum mehrere Angehörige von zwei Haushalten treffen.

Berlin: Neben Angehörigen zweier Haushalte können sich auch wieder bis zu fünf Menschen zu Hause oder im Freien treffen. Das gilt unabhängig von der Frage, ob sie zusammen wohnen oder nicht.

Brandenburg: Ab Montag gelten keine Kontaktbeschränkungen mehr. Abstands- und Hygieneregeln gelten aber weiterhin.

Bremen: Es können sich mehrere Angehörige aus zwei Haushalten im öffentlichen Raum treffen. In geschlossenen Räumen sind Veranstaltungen mit maximal 20 Personen möglich, wenn ein Hygienekonzept vorliegt. Bei Veranstaltungen im Garten, auf der Parzelle oder ähnlich umfriedeten Flächen im Freien liegt die Grenze bei 50 Personen. Für beide Fälle wird die einschränkende „Zwei-Haushalts-Regel“ aufgehoben.

Hamburg: Bis zu zehn Mitglieder zweier Haushalte dürfen sich wieder treffen, ohne dabei einen Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten.

Hessen: Im öffentlichen Raum dürfen sich bis zu zehn Menschen treffen, unabhängig von der Zahl der Haushalte.

Mecklenburg-Vorpommern: Bis zu zehn Menschen mehrerer Haushalte dürfen sich wieder an öffentlichen Orten treffen.

Niedersachsen: Es dürfen sich Angehörige von zwei Haushalten in der Öffentlichkeit treffen.

Nordrhein-Westfalen: Gruppen mit bis zu zehn Personen dürfen sich im Freien treffen.

Rheinland-Pfalz: Es dürfen sich bis zu zehn Menschen unabhängig von der Zahl der Haushalte treffen.

Saarland: Zusammenkünfte von bis zu zehn Menschen sind zugelassen.

Sachsen: Treffen mit bis zu zehn Menschen sind erlaubt - sowohl drinnen als auch draußen. In einer Gaststätte oder einem angemieteten Raum dürfen sich bis zu 50 Menschen bei Familienfeiern treffen.

Sachsen-Anhalt: Bis zu zehn Menschen dürfen sich treffen, zu privaten Feiern dürfen bis zu 20 Gäste eingeladen werden.

Schleswig-Holstein: Zusammenkünfte von bis zu zehn Personen sowohl im privaten wie im öffentlichen Raum sind zulässig.

Thüringen: Seit Samstag gibt es keine Kontaktbeschränkungen mehr. Allerdings empfiehlt eine neue Grundverordnung, sich nur mit einem weiteren Haushalt oder mit maximal zehn Menschen zu treffen.

Lockerungen der Corona-Regeln in Fitnessstudios und Sporthallen

Baden-Württemberg: Fitnessstudios dürfen wieder öffnen. Auch Sportvereine dürfen wieder in Hallen trainieren.

Bayern: Fitnessstudios und Indoor-Sportstätten dürfen seit Montag wieder öffnen.

Berlin: Fitnessstudios dürfen unter Auflagen wieder öffnen und Gruppen von bis zu zwölf Personen in Sporthallen wieder trainieren.

Brandenburg: Fitnessstudios, Turn- und Sporthallen können unter Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln wieder aufmachen.

Bremen: Sporthallen und Fitnessstudios dürfen unter Auflagen wieder öffnen.

Hamburg: Sporthallen, Fitness- und Sportstudios, Yogastudios, Tanzschulen und Indoor-Spielplätze dürfen unter Auflagen wieder öffnen.

Hessen: Vereine dürfen unter Auflagen in Hallen trainieren, Fitnessstudios sind geöffnet.

Mecklenburg-Vorpommern: Fitnessstudios dürfen ihre Türen öffnen. Auch Vereinssport darf wieder in geschlossenen Räumen betrieben werden.

Niedersachsen: Sport in Hallen ist unter Einhaltung der Mindestabstände wieder erlaubt. Das gilt auch für Fitnessstudios.

Nordrhein-Westfalen: Fitnessstudios sind geöffnet. Vereinssport in Hallen ist nur bedingt möglich.

Rheinland-Pfalz: Fitnessstudios dürfen wieder aufmachen, auch Vereinssport in Hallen ist unter Auflagen wieder möglich.

Saarland: Sport treiben in Hallen ist unter Auflagen erlaubt - im Fitnessstudio und beim Vereinssport.

Sachsen: Fitnessstudios sind geöffnet, Vereinssport ist auch in der Halle erlaubt.

Sachsen-Anhalt: Fitnessstudios dürfen wieder öffnen, auch Sport in Hallen ist erlaubt. Verboten bleiben Wettkämpfe, Zuschauer und generell Kontaktsportarten wie Ringen.

Schleswig-Holstein: Fitnessstudios dürfen öffnen und Vereine auch in Räumen trainieren.

Thüringen: Fitnessstudios dürfen wieder öffnen, Vereine können in Hallen zurückkehren.

Übrigens: Weitere Informationen zur Wiedereröffnung und zu den Schutzmaßnahmen in Fitnessstudios finden Sie ebenfalls bei Merkur.de*.

Lockerungen der Corona-Regeln bezüglich Demonstrationen

Baden-Württemberg: Versammlungen sind erlaubt - mit Auflagen zur Sicherstellung des Infektionsschutzes - etwa zu Abständen oder Höchstteilnehmerzahlen.

Bayern: Über Demonstrationen soll im konkreten Einzelfall entschieden werden. Versammlungsorte müssen genügend Platz für den Mindestabstand bieten. In der Landeshauptstadt München wurde eine Corona-Demonstration übrigens vor Kurzem spontan abgesagt*.

Berlin: Für Demonstrationen gilt keine Begrenzung der Teilnehmerzahl mehr.

Brandenburg: Demonstrationen im Freien mit bis zu 150 Teilnehmern sind erlaubt. Seit Montag sind sie wieder ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl möglich, aber der Mindestabstand muss eingehalten und der Zutritt gesteuert werden.

Bremen: Versammlungen müssen angezeigt werden und können zum Infektionsschutz behördlich verboten, beschränkt oder mit Auflagen versehen werden.

Hamburg: Größere Versammlungen sind untersagt, unter freiem Himmel können Ausnahmen genehmigt werden.

Hessen: Demonstrationen sind unter Auflagen erlaubt. Prinzipiell müssen Veranstaltungen bis 100 Personen grundsätzlich nicht mehr genehmigt werden, wenn ein Hygiene- und Abstandskonzept vorliegt.

Mecklenburg-Vorpommern: Im Freien sind Veranstaltungen mit bis zu 150 Teilnehmern erlaubt. Seit Montag sollen bis zu 300 Menschen teilnehmen dürfen.

Niedersachsen: Seit Montag können Demos unter freiem Himmel auch ohne Ausnahmegenehmigung stattfinden.

Nordrhein-Westfalen: Demonstrationen sind grundsätzlich erlaubt - bei Einhaltung der Abstandsregeln und einer Höchstzahl an Teilnehmern, gerechnet auf die Gesamtfläche.

Rheinland-Pfalz: Demonstrationen im Freien sind unter Auflagen möglich.

Saarland: Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes unter freiem Himmel sind unter Auflagen erlaubt, so müssen etwa die Hygiene- und Abstandsvorschriften eingehalten werden.

Sachsen: Kundgebungen sind nicht mehr auf eine bestimmte Anzahl von Teilnehmern begrenzt.

Sachsen-Anhalt: Demonstrationen sind möglich, wenn die Versammlungsbehörde sie zusammen mit dem Gesundheitsamt erlaubt. Eine pauschale Höchstgrenze für Teilnehmer gibt es nicht.

Schleswig-Holstein: Versammlungen sind verboten, Ausnahmen aber möglich.

Thüringen: Demonstrationen ohne Beschränkungen der Teilnehmerzahl sind möglich.

Lockerungen der Corona-Regeln in Schulen und Kitas

Baden-Württemberg: Seit Montag sollen alle Schüler zumindest zeitweise wieder Präsenzunterricht erhalten. Die Kitas sollen spätestens Ende Juni wieder vollständig öffnen. Bisher dürfen höchstens 50 Prozent der Kinder, die normalerweise die Einrichtung besuchen, gleichzeitig dort betreut werden.

Bayern: Laut Kultusministerium war vor den Pfingstferien rund die Hälfte aller Jahrgänge wieder an den Schulen, seit Montag sollen dann alle Schüler wochenweise in die Schule gehen. Ab dem 1. Juli sollen auch alle Kinder zurück in Kindergärten und Krippen dürfen.

Berlin: Seit Montag hat in den Kitas die Rückkehr zum Regelbetrieb begonnen, ab dem 22. Juni soll die Betreuung aller Kinder wieder in vollem Umfang stattfinden. Alle Schüler haben derzeit Unterricht, jedoch nur teilweise in der Schule. Nach Ende der Sommerferien (letzter Ferientag 7. August) sollen die Schulen zu einem Normalbetrieb zurückkehren.

Brandenburg: Seit Montag haben Kitas wieder für alle Kinder geöffnet, die Schulen sollen nach dem Ende der Sommerferien am 10. August zum regulären Betrieb zurückkehren. In Schulen und Kitas fällt der allgemeine Mindestabstand dann weg, nur nicht zwischen Lehrern. Dafür müssen Hygieneregeln wie das Händewaschen eingehalten werden.

Bremen: Seit Montag beziehungsweise dem 22. Juni läuft bei Kitas und Grundschulen in Bremen ein eingeschränkter Regelbetrieb an, Bremerhaven wartet noch ab.

Hamburg: Alle Schüler sollen wenigstens einmal pro Woche Unterricht in der Schule bekommen. Vom 18. Juni an dürfen in einem eingeschränkten Regelbetrieb wieder alle Kinder die Kitas besuchen.

Hessen: Kitas gehen wieder in den eingeschränkten Normalbetrieb über. Der Unterricht an den Schulen hat schrittweise wieder begonnen. In den Grundschulen beginnt am 22. Juni wieder der normale Präsenzunterricht.

Mecklenburg-Vorpommern: Die Schüler kehren bereits schrittweise in die Schulen zurück. Kitas stehen wieder allen Kindern offen. Nach Ende der Sommerferien Anfang August soll es einen verlässlichen und täglichen Regelunterricht für alle Schüler geben. Die Schulhorte sollen in den Sommerferien eine reguläre Ferienbetreuung von täglich sechs Stunden pro Kind anbieten.

Niedersachsen: Die Kitas werden zum 22. Juni wieder für alle Kinder geöffnet. Die Schüler kehren nach und nach zurück, von Montag an haben alle Jahrgänge wieder Unterricht in den Schulen.

Nordrhein-Westfalen: Alle Kita-Kinder werden wieder betreut - allerdings mit weniger Stunden pro Woche als normal. Schüler erhalten tageweise Präsenzunterricht, alle Grundschüler müssen seit Montag wieder täglich in die Schule gehen.

Rheinland-Pfalz: Der Unterricht hat stufenweise wieder begonnen, alle Schüler sollen bis Mitte Juni zumindest zeitweise wieder zur Schule gehen. Die Kitas öffnen wieder für alle, wenn auch mit Einschränkungen.

Saarland: Im Laufe des Junis sollen alle Schüler zumindest zeitweise wieder an die Schule zurückkehren. Kitas haben wieder eingeschränkten Regelbetrieb aufgenommen.

Sachsen: Sachsens Kitas und Grundschulen können im eingeschränkten Regelbetrieb für alle Kinder öffnen. Schüler an weiterführenden Schulen sollen zumindest teilweise wieder an den Schulen unterrichtet werden.

Sachsen-Anhalt: Kitas und Schulen kehren zu einem regulären Betrieb zurück. Grundschüler und Kitakinder kommen täglich in die Kitas und Grundschulen, an weiterführenden Schulen gibt es Wechselmodelle aus Präsenzunterricht und Distanzlernen. Schüler dürfen auch ohne den allgemein geltenden corona-bedingten Mindestabstand unterrichtet werden.

Schleswig-Holstein: Für einige Jahrgänge hat der Unterricht bereits wieder begonnen. Alle Grundschüler werden wieder täglich im Klassenverband unterrichtet. Der Regelbetrieb an allen Schulen soll nach den Sommerferien mit dem neuen Schuljahr am 10. August wieder starten. In den Kitas gilt ein eingeschränkter Regelbetrieb.

Thüringen: In allen Kitas gilt eingeschränkter Regelbetrieb. Kindergärten und Grundschulen öffnen für alle Kinder täglich. An weiterführenden Schulen kann der Unterricht im Wechsel zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen erfolgen.

Übrigens: Alle aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und Schulen sowie Kitas lesen Sie auch in unserem News-Ticker. Indes wird über drei Vorschläge für das neue Schuljahr hinsichtlich der Corona-Krise diskutiert.

Ein weiteres wichtiges Thema: Die Wirtschaft leidet in Deutschland - und weltweit - stark unter der Corona-Pandemie. Die Bundesregierung hat deshalb ein Konjunkturpaket verabschiedet, dass die deutsche Wirtschaft wieder in Aufschwung bringen soll. Nähere Informationen dazu teilte Regierungssprecher Steffen Seibert bei Twitter. In einem von ihm geposteten Video beantwortet Bundeskanzlerin Angela Merkel Fragen zu den ökonomischen Maßnahmen. 

dpa,cia

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