Bundestagswahl 2021
Briefwahl beantragen: So geht es ganz einfach
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Haben Sie keine Zeit am 26. September ins Wahllokal zu gehen? Kein Problem. Wir erklären, wie Sie die Briefwahl im Landkreis Rosenheim beantragen können, um bequem von zu Hause aus eine gültige Stimme abzugeben.
Das Wichtigste vorab: Jeder Wahlberechtigte kann eine Briefwahl beantragen. Ein paar Wochen vor dem 26. September werden von der jeweiligen Gemeinde Wahlbenachrichtigungen per Post verschickt. Auf diesem Zettel besteht, neben der Angabe von Wählerverzeichnis, Wahlbezirk und zuständigen Wahllokal, auch die Möglichkeit, die Briefwahl zu beantragen.
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Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung befindet sich, meistens auf der Rückseite, ein Vordruck, den Sie ausfüllen und an die Gemeinde zurücksenden müssen, um später die notwendigen Wahlunterlagen zu erhalten. Einzutragen sind dafür der Familienname, der Vorname, das Geburtsdatum und die Anschrift inklusive Postleitzahl und Wohnort. Im Regelfall versendet die Gemeindebehörde den Wahlschein mit den beigefügten Briefwahlunterlagen an die Wohnanschrift. Auf Antrag kann man sich die Unterlagen aber auch an eine alternative Adresse zusenden lassen.
Unterlagen zur Briefwahl persönlich beantragen
Wer nicht auf die Behörden warten will, kann die Briefwahlunterlagen aber auch schon früher beantragen. Das geht entweder persönlich in der Gemeinde des Wohnorts oder schriftlich per Fax oder E-Mail. Bei einigen Gemeinden ist es mittlerweile auch möglich, die Unterlagen online anzufordern. Wer die Unterlagen persönlich abholt, kann die Briefwahl sogar direkt vor Ort bei der Gemeinde erledigen, solange der Stimmzettel unbeobachtet ausgefüllt und in den Umschlag zurückgelegt werden kann.
Die Wahl mit Stellvertreter
Hat man selbst keine Zeit um die Briefwahlunterlagen zu beantragen, kann das auch ein Stellvertreter übernehmen. Dafür braucht man jedoch eine schriftliche Vollmacht. Ein Online-Antrag ist in diesem Fall ausgeschlossen. Wahlberechtigte mit Behinderung können sich außerdem bei der Antragstellung auch ohne Vollmacht von einer anderen Person helfen lassen.
Wie lange hat man Zeit?
Der Wahlschein muss bis zum Freitag, den 24. September um 18 Uhr beantragt werden. Ein späterer Antrag ist nur in besonderen Ausnahmefällen, wie einer nachgewiesenen, plötzlichen Erkrankung, möglich.
Auch eine Briefwahl aus dem Ausland ist kein Problem. Hier muss nur sichergestellt werden, dass der Brief bis zum Wahlsonntag um 18 Uhr eingegangen ist. Andernfalls ist die abgegebene Stimme ungültig. Der frühestmögliche Zeitpunkt die nötigen Unterlagen zu bekommen ist laut der Deutschen Bundesregierung circa sechs Wochen vor der Wahl. Spätestens dann empfiehlt es sich also, die Wahlunterlagen zu beantragen.