Millionenstrafe gegen Bethesda, Capcom und Co – EU verklagt Publisher
Paukenschlag im Kartellrecht – Die EU-Kommission hat gegen Valve, Eigentümer von Steam, sowie fünf weitere Videospiel-Publisher eine Millionen-Geldbuße verhängt.
- Von insgesamt 7,8 Millionen Euro Geldbuße, muss Valve, Eigentümer von Steam, 1,6 Millionen Euro zahlen.
- Gegen die Videospiel-Publisher Capcom, Bandai Namco, Focus Home, Koch Media und Zeni Max (Mutterkonzern von Bethesda*) wurden insgesamt 6,2 Millionen Euro Geldbuße verhängt.
- Grund für die Geldbuße war der Einsatz von Geoblocking-Praktiken für PC-Spiele auf der Plattform Steam
Brüssel, Belgien – Die Europäische Kommission hat den Eigentümer von Steam, Valve, sowie die fünf Videospiel-Publisher Capcom, Bandai Namco, Focus Home, Koch Media und Zeni Max mit einer Geldstrafe von insgesamt 7,8 Millionen Euro belangt. Grund hierfür sei nach Angaben der Europäischen Kommission der Einsatz von Geoblockig-Praktiken gewesen. Margrethe Vestager, die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der EU-Kommission liefert hierzu eine offizielle Erklärung.
Name des Unternehmens | Valve |
CEO | Gabe Newell |
Gründung | August 24, 1996, Kirkland, Washington, United States |
Umsatz | Etwa 2 Milliarden US-Dollar 2020 (nicht bestätigt) |
Gründer | Gabe Newell, Mike Harrington |
Entwickelte Plattform | Steam |
Europäische Kommission: Hohe Geldbußen wegen Geoblocking – Steam-Eigentümer und Co. müssen zahlen
Laut EU-Kommission verstießen Valve und die fünf Publisher darunter Capcom, gegen das EU-Kartellrecht. Daher wurden sie mit einer Geldstrafe von insgesamt 7,8 Millionen Euro belegt. Die Publisher für Videospiele Bandai Namco, Capcom, Focus Home, Koch Media und Zeni Max kooperierten mit der EU-Kommission – ihr ursprüngliches Bußgeld wurde daher auf insgesamt 6,2 Millionen Euro ermäßigt. Valve, der Eigentümer der Vertriebsplattform Steam, hingegen verweigerte sich der Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission in Brüssel. Daher wurde sein Bußgeld nicht vermindert und die Kommission belegte ihn mit einer Geldbuße von 1,6 Millionen Euro.
Die Firmen verstießen gegen das EU-Kartellrecht, indem sie der EU-Kommission zufolge den grenzüberschreitenden Verkauf bestimmter PC-Spiele an Nutzer in bestimmten Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) beschränkten. Kurz gesagt: Sie nutzten auf der Spiele-Plattform Steam sogenannte Geoblocking-Praktiken aus.
Doch was meint eigentlich der Begriff Geoblocking? Durch Geoblocking können Internetinhalte aufgrund der geographischen Herkunft gesperrt werden. Die Nutzer eines Landes wurden dadurch von dem Betreiber von Steam, Valve, und den Videospiel-Publishern Capcom, Bandai Namco, Focus Home, Koch Media und Zeni Max dazu gezwungen, für ein PC-Spiel den Preis des eigenen Landes zu bezahlen. Die Nutzer von Steam konnten also nicht das für sie günstigste Angebot auswählen. Auch der für FIFA 21* zuständige Publisher Electronic Arts musste sich kürzlich vor Gericht verantworten*.
Europäische Kommission: Geoblocking auf Steam – zahlreiche Spiele von Bethesda und Co. betroffen
Margrethe Vestager, die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der EU-Kommission, äußert sich zu dem Fall in einer Pressemitteilung: „Mehr als die Hälfte aller Menschen in Europa spielen Videospiele. Die Videospielbranche in Europa floriert und hat mittlerweile ein Marktvolumen von mehr als 17 Mrd. EUR. Die heute wegen der Geoblocking-Praktiken von Valve und fünf PC-Videospieleverlagen verhängten Geldbußen dienen als Erinnerung daran, dass es den Unternehmen nach dem EU-Wettbewerbsrecht untersagt ist, den grenzüberschreitenden Verkauf vertraglich zu beschränken. Denn solche Praktiken verhindern, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher in Europa die Vorteile des digitalen Binnenmarktes nutzen und sich in der gesamten EU das beste Angebot aussuchen können.“

Sich das günstigste Spiel frei über Ländergrenzen hinweg auszusuchen, war auf Steam bei vielen Spielen nicht möglich. Betroffen vom Einsatz des Geoblocking auf Steam waren laut EU-Kommission etwa 100 PC-Spiele unterschiedlicher Genres. Von der Geoblocking-Praxis auf der Spieleplattform Steam können der EU-Kommission zufolge Geschädigte, also Privatpersonen und Unternehmen, vor den Gerichten der EU-Mitgliedsstaaten auf Schadensersatz klagen. Das von der EU-Kommission in Brüssel verhängte Bußgeld ist unabhängig von Schadensersatzklagen und wird nicht gemindert. Auch der Entwickler CD Project Red musste den ein oder anderen Rechtsstreit* ausfechten. *ingame.de ist Teil des Ippen-Digital-Netzwerks.