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Gericht: Kein Leinenzwang für Katzen im Mehrfamilienhaus

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Eine Leine für die Mieze? Das ist in einem Mehrfamilienhaus nicht nötig. Foto: Karolin Konstanzer
Eine Leine für die Mieze? Das ist in einem Mehrfamilienhaus nicht nötig. Foto: Karolin Konstanzer © Karolin_Konstanzer

Frankfurt/Main (dpa) - Katzen müssen in einem Mehrfamilienhaus nicht an die Leine genommen werden. Das hat das Amtsgericht Frankfurt entschieden. Es erklärte den entsprechenden Passus in einer Hausordnung für unwirksam.

Die Wohnungseigentümer eines Mehrfamilienhauses befürchteten Verschmutzungen in Treppenhaus und Garten durch die im Haus gehaltenen Katzen. Sie wollten deshalb den Leinenzwang durchsetzen. Eine Eigentümerin und Katzenhalterin klagte gegen die Neufassung der Hausordnung und bekam vor Gericht Recht.

Die Verpflichtung, Verschmutzungen der Tiere sofort zu beseitigen, reiche aus, befand der Amtsrichter (Aktenzeichen: 33 C 2891/14). Im Übrigen bewahre auch ein Leinenzwang das Grundstück nicht vor Verschmutzungen, weil jederzeit nicht angeleinte Katzen von Nachbargrundstücken dort eindringen könnten.

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