Kündigung: Warum Sie niemals per Einschreiben kündigen sollten – das ist die beste Methode
Viele Arbeitnehmer verschicken Ihre Kündigung per Einschreiben, schließlich gilt diese Zustellung als sichere Variante. Doch das kann ein fataler Fehler sein.
Zu viel Stress, der Chef nervt – für die meisten Grund genug, den unliebsamen Job zu kündigen*. Dabei kommen Arbeitnehmer um ein Kündigungsschreiben nicht herum. Doch das allein reicht nicht.
Damit die Kündigung auch wirksam ist, muss das Kündigungsschreiben (bei dem es einige Dinge zu beachten gibt) fristgerecht beim Arbeitgeber eingehen. Reicht es da, den Brief mit der Kündigung per Einschreiben zu verschicken? An sich ja, doch hierbei gibt es einige Fallstricke:

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Kündigung per Einschreiben - diese Möglichkeiten gibt es:
- Einschreiben Einwurf: Der Zusteller wirft hier den Brief mit der Kündigung in den Briefkasten Ihres Arbeitgebers, was der Postbote auch schriftlich bestätigt. Das fatale daran: Der Arbeitgeber muss nicht bestätigen, dass er die Kündigung erhalten hat. Im Falle einer Streitigkeit kann hier aus juristischer Sicht nur ein „Anscheinsbeweis“ erbracht werden, der Zugang wird also nur vermutet. Der rechtssichere Zugang kann jedoch nicht bewiesen werden.
- Einschreiben mit Rückschein: Bei dieser Variante bestätigt der Arbeitgeber mit seiner Unterschrift auf dem Rückschein, dass er das Kündigungsschreiben erhalten hat. Der Rückschein geht wieder an Sie zurück, somit haben Sie die Bestätigung für den Zugang der Kündigung.
Doch auch dieser Weg hat seine Tücken: Trifft der Postbote Ihren Arbeitgeber nicht an, bringt er das Kündigungsschreiben zur nächsten Poststelle und hinterlässt einen Benachrichtigungsschein. Wird der Brief dort nicht abgeholt, wird er wieder zum Sender zurückgeschickt. Sie müssen die Kündigung dann nochmals verschicken – der Benachrichtigungsschein reicht als Beweis nicht aus. Die Kündigungsfrist könnte dann schon verstrichen sein. - Einschreiben Eigenhändig: Hier darf nur der eigentliche Empfänger oder eine bevollmächtigte Person das Kündigungsschreiben entgegennehmen und muss unterschreiben. Wird dieser nicht angetroffen, wandert der Brief wieder zur nächsten Poststelle, wo Sie ihn abholen können und erneut verschicken müssen. Auch wenn dies noch die sicherste Variante der Kündigung per Einschreiben darstellt: Die Gefahr ist groß, dass die Kündigungssfrist in der Zwischenzeit verstreicht.
Kündigung fristgerecht zustellen: Das ist die beste Variante
Am sichersten ist es deshalb, das Kündigungsschreiben persönlich zu übergeben und sich den Empfang schriftlich quittieren zu lassen. Es reicht jedoch auch, den Brief in den Firmenbriefkasten zu werfen. Alternativ können Sie einen verwandten oder Freund beauftragen, den Brief mit der Kündigung bei Ihrem Arbeitgeber abzugeben. (as) *Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Zentral-Redaktionsnetzwerks.
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Quelle: lks-rechtsanwaelte.de