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Für Arbeitsbescheinigung nicht auf Lohnabrechnung warten

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Arbeitslosengeld beantragen: Arbeitgeber müssen mit der Arbeitsbescheinigung nicht bis zur letzten Lohnabrechnung warten. Foto: Julian Stratenschulte
Arbeitslosengeld beantragen: Arbeitgeber müssen mit der Arbeitsbescheinigung nicht bis zur letzten Lohnabrechnung warten. Foto: Julian Stratenschulte © Julian Stratenschulte

Wird ein Mitarbeiter entlassen und möchte Arbeitslosengeld beantragen, braucht er eine Arbeitsbescheinigung. Diese kann der Arbeitgeber auch ausstellen, wenn die letzte Lohnabrechnung noch nicht vorhanden ist.

Suhl (dpa/tmn) - Arbeitgeber können eine Arbeitsbescheinigung ausstellen, obwohl die letzte Lohnabrechnung eines Mitarbeiters noch offen ist. Darauf weist die Arbeitsagentur Suhl hin.

Das Dokument ist wichtig, wenn jemand entlassen wird und Arbeitslosengeld beantragen will. Viele Betriebe denken, sie können das Dokument erst ausgeben, wenn die letzte Lohnsteuer gemacht wurde. Unter Umständen kann das Arbeitslosengeld dann dem ehemaligen Mitarbeiter nicht entsprechend zügig ausgezahlt werden.

Sind Arbeitgeber unsicher, was sie machen müssen, können sie sich unter der Hotline 0800/45 55 503 montags bis freitags zwischen 8.00 bis 18.00 Uhr kostenlos informieren.

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