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Corona positiv: Muss ich im Homeoffice arbeiten, wenn ich keine Symptome habe?

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Von: Andrea Stettner

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Wer am Coronavirus erkrankt, erhält in der Regel eine Krankschreibung und ist von der Arbeit befreit. Doch bei einer Infektion ohne Symptome sieht die Sache anders aus.

Eine Corona-Infektion bringt den Alltag vieler Arbeitnehmer und ihrer Familien durcheinander. Wer einen positiven PCR-Test in Händen hält, fragt sich schnell: Wie geht es nun weiter? Erhalte ich eine Krankschreibung und Lohnfortzahlung*? Oder muss ich im Homeoffice arbeiten? Und was gilt für Ungeimpfte? Wir erklären den derzeitigen Stand.

Frau telefoniert im Homeoffice. Wer Corona positiv ist, aber keine Symptome aufweist, kann im Homeoffice arbeiten.
Wer Corona positiv ist, aber keine Symptome aufweist, kann im Homeoffice arbeiten. © Sebastian Gollnow/dpa

Positiver Corona-Test: Erhalten alle Arbeitnehmer eine Krankschreibung?

Patienten mit einer bestätigten SARS-CoV-2-Infektion müssen sofort in mehrtägige Isolation – so heißt die Quarantäne für Erkrankte. Bei Krankheitssymptomen wie Husten, Schnupfen oder Fieber, erhalten Covid-Patienten eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vom Arzt, wie bei jeder anderen Erkrankung auch. Mit dieser ist die Lohnfortzahlung für die nächsten sechs Wochen gesichert – das gilt übrigens auch für Ungeimpfte. Lediglich in Quarantäne müssen Ungeimpfte auf eine Lohnfortzahlung verzichten.

Auch ohne Symptome können Corona-Positive eine Krankschreibung vom Arzt erhalten – vorausgesetzt, Sie müssen für ihre Arbeit die Wohnung verlassen und damit auch die angeordnete Isolation. Damit Beschäftigte niemanden auf dem Weg zur Arbeit oder am Arbeitsplatz anstecken, darf der Arzt bei einer Coronainfektion auch Infizierte ohne Symptome krankschreiben.

Mehr zum Thema: Corona positiv: Unter welchen Voraussetzungen erhalte ich eine Lohnfortzahlung?

Corona positiv ohne Symptome: Wann muss ich im Homeoffice arbeiten?

Anders sieht es aus, wenn Sie Corona positiv ohne Symptome sind und es für Sie während der gesamten Zeit der Isolation möglich ist, im Homeoffice zu arbeiten. In diesem Fall wird der behandelnde Arzt oder die Ärztin keine AU-Bescheinigung ausstellen, da es Ihnen ja möglich ist, zu arbeiten. Darauf weist die Kassenärtzliche Bundesvereinigung (KVB) in einem Schreiben hin. Corona positiv heißt also nicht automatisch, auch „arbeitsunfähig“ zu sein.

Muss ich während einer Quarantäne arbeiten?

Wer als Kontaktperson oder Reiserückkehrer in Quarantäne muss, für den können ähnliche Regeln wie in Isolation gelten. Auch hier hängt es davon ab, ob Sie tatsächlich mit dem Coronavirus infiziert sind oder keinerlei Anzeichen für eine SARS-CoV-2-Infektion aufweisen. Wann Arbeitnehmer in Quarantäne zur Arbeit verpflichtet sind, lesen Sie hier. (as) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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