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Pflegekräfte oder Haushaltshilfe gesucht?

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Pflegekraft
In Deutschland leben und arbeiten über 100.000 legal beschäftigte Pfleger aus dem angrenzenden EU-Ausland, von denen die meisten aus Polen stammen. © dpa

Das Interesse an einer 24-Stunden-Betreuung für Pflegebedürftige nimmt hierzulande immer weiter zu. In Deutschland leben und arbeiten über 100.000 legal beschäftigte Pfleger aus dem angrenzenden EU-Ausland, von denen die meisten aus Polen stammen.

Daneben floriert jedoch die Schattenwirtschaft: Etwa 150.000 Pfleger befinden sich in illegaler Anstellung. Hier riskieren Angehörige hohe Geld-, mitunter aber auch Haftstrafen.

Fliegt der Schwindel auf, müssen zudem noch Steuern und Sozialabgaben für die Pflegekraft nachgezahlt werden. Außerdem besteht für keinen der Beteiligten Rechtssicherheit: Da mit der Pflegekraft kein gültiger Vertrag geschlossen wird, kann diese jederzeit die Arbeit zu Lasten des Pflegebedürftigen und dessen Angehörigen einstellen – Ersatz muss dann schnell gefunden werden. SunaCare (www.sunacare.de), der Vermittlungsservice für Pflegekräfte aus der EU, gibt deshalb Tipps und Tricks, wie Betreuer legal in Deutschland angestellt werden können.

Die Anstellung über einen Vermittlungsdienst

In Deutschland kümmern sich Unternehmen wie SunaCare um die Vermittlung von geeignetem Personal an hilfebedürftige Familien. SunaCare arbeitet hierfür mit Personaldienstleistern in den jeweiligen EU-Staaten zusammen, welche Pflegekräfte unter Vertrag haben. Diese entsenden bei Beauftragung eine Pflegekraft nach Deutschland, die in ihrem Heimatland dank rechtsgültigen Arbeitsverträgen kranken-, sozial- und rentenversichert ist. Die nationale und EU-weite Gesetzgebung erlaubt und fördert die Entsendung von EU-Personal nach Deutschland zur Erbringung einer vereinbarten Dienstleitung. Im Krankheits- oder Urlaubsfall organisiert SunaCare eine Ersatzpflegekraft für eine kontinuierliche Betreuung und ist in allen Fragen Ansprechpartner.

Die Direktanstellung

Angehörige können für ein pflegebedürftiges Familienmitglied eine Pflegekraft aus der EU auch selbst anstellen. Möglich ist das durch das Freizügigkeitsgesetz. Allerdings müssen etliche Punkte beachtet werden.

Die Familie muss einen rechtsgültigen Arbeitsvertrag mit der Pflegekraft abschließen. Die Anstellung der Pflegekraft als Selbständige auf Rechnungsbasis schließt sich vor dem Hintergrund der Scheinselbstständigkeit aus. Dadurch muss die Familie zusätzlich zum Lohn auch Abgaben an die Renten- und Sozialversicherung bezahlen und fungiert in rechtlicher Hinsicht als Arbeitgeber.

Problematisch wird das auch dann, wenn die Pflegekraft einmal krank wird oder Urlaub machen möchte – denn einen Ersatzbetreuer zu finden und ebenfalls legal zu beschäftigen, dürfte aus Kostengründen nur für die wenigsten in Frage kommen. Maik Dietrich, Geschäftsführer von SunaCare, rät Hilfesuchenden grundsätzlich zu einer legalen Lösung: „Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit geschaffen, Pflegepersonal aus dem angrenzenden EU-Ausland in Deutschland zu beschäftigen. Ob das nun durch ein direktes Anstellungsverhältnis oder über einen Vermittlungsdienst geschieht, muss dann jeder für sich selbst klären: Aber die Gefahren einer illegalen Beschäftigung sollten unbedingt vermieden werden.“

Weitere Informationen: www.sunacare.de

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