Krankenkassen sparen bei der Vorsorge
Hamburg - Die gesetzlichen Kassen kürzen bei der Gesundheitsvorsorge die Ausgaben für Anti-Stress-Maßnahmen und Gesundheitsförderung von 2008 bis 2012 um 30 Prozent.
Mit durchschnittlich 3,41 Euro pro Versichertem und Jahr lagen sie so nur noch knapp über der gesetzlichen Richtmarke von 2,94 Euro. Von den Kürzungen betroffen seien vor allem sogenannte Individualmaßnahmen, also Kurse, zitiert das Magazin aus einem internen Vermerk des Gesundheitsministeriums. Dazu zählen etwa Wirbelsäulengymnastik oder Burnout-Prävention. Nach dem von der Bundesregierung geplanten Präventionsgesetz sollen die Kassen künftig eigentlich mehr Geld ausgeben, um Krankheiten zu vermeiden.
Bahr will es unterdessen den gesetzlichen Kassen erschweren, krankgeschriebene Arbeitnehmer trotz Attests in den Job zurückzuschicken. "Natürlich müssen die Kassen nachprüfen, ob hinter einer Krankmeldung auch wirklich eine Krankheit steckt", sagte Bahr der "Welt" (Montagsausgabe). Falls Krankschreibungen "pauschal, massenhaft und nur nach Durchsicht der Akten" zurückgewiesen würden, dann sei dies aber "nicht in Ordnung". Bahr sprach sich dafür aus, in Zweifelsfällen genaue Untersuchungen zur Pflicht zu machen. "Jeder Einzelfall muss gewürdigt werden", sagte der FDP-Politiker.
Im vergangenen Jahr wurden mehr als 200.000 krankgeschriebene Arbeitnehmer von den Krankenkassen wieder zurück an ihren Arbeitsplatz beordert, wie aus Daten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) hervorgeht. Demnach hatten die gesetzlichen Kassen den Medizinischen Dienst im vergangenen Jahr in rund 1,5 Millionen Fällen gebeten, eine ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit medizinisch zu überprüfen. In mehr als 234.000 Fällen urteilten die Gutachter des MDK, dass es aus medizinischer Sicht keinen Grund für die Fortsetzung der Arbeitsunfähigkeit gebe und diese deshalb innerhalb von zwei Wochen beendet werden könne.
afp