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Mainz - Viele Blinde mussten bisher mit einem Stock zurechtkommen. Nun ist ein Urteil gefallen: Krankenkassen müssen ebenfalls einen Blindenhund bezahlen - unter bestimmten Voraussetzungen.
Blinde Menschen haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf einen Blindenhund, selbst wenn ihnen ihre Krankenkasse schon einen Blindenstock bezahlt hat. Das hat der 5. Senat des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz in einem am Freitag in Mainz veröffentlichten Urteil entschieden.
Voraussetzung sei aber, dass der Führhund deutliche Vorteile gegenüber dem Stock biete, befanden die Richter. Sie bestätigten damit eine Entscheidung des Sozialgerichts in Koblenz. Geklagt hatte eine alleinstehende Frau, die durch eine Erkrankung erblindet ist. Die Kasse hatte ihr lediglich einen Stock und ein Lesegerät bezahlt.