Wer und wie lange? Diese neuen Quarantäne-Regeln gelten ab jetzt in Bayern

Die Zahl der Corona-Infektionen in Deutschland steigt rasant. Immer mehr Menschen erkranken oder müssen in Quarantäne. Um auch die kritische Infrastruktur nicht zu gefährden, hat die Regierung die Quarantäne-Vorschriften im Bezug auf die Omikron-Variante überarbeitet. Es geht um Verkürzungen, Freitesten und Ausnahmen.
Bayern - Bayern setzt die von Bund und Ländern vereinbarte Verkürzung von Corona-Quarantäne und -Isolation um: Künftig beträgt die Dauer der Isolation für Infizierte und der Quarantäne für enge Kontaktpersonen in der Regel zehn Tage. Bereits nach sieben Tagen ist eine Freitestung mit einem negativen PCR- oder Antigen-Schnelltest möglich - wobei man nach einer Infektion zusätzlich mindestens 48 Stunden symptomfrei sein muss. Die verkürzten Fristen traten bereits am Dienstag (11. Januar) nach der Kabinettssitzung in Kraft, wie Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) in München erklärte.
Für Beschäftigte in vulnerablen Einrichtungen - etwa in Kliniken und Altenheimen - ist zur Beendigung von Quarantäne und Isolation ein PCR-Test verpflichtend, oder es müssen fünf Tage lang täglich negative Schnelltests vorgelegt werden. Schülerinnen und Schüler sowie Kita- und Kindergarten-Kinder, die als Kontaktpersonen in Quarantäne müssen, können sich künftig bereits nach fünf Tagen freitesten, per PCR- oder Antigen-Schnelltest.
Die Regeln für Kontaktpersonen, die eine Auffrischungsimpfung haben, frisch doppelt geimpft sind, geimpft und genesen oder frisch genesen sind, wurden ebenfalls geändert. Am Freitag (14. Januar) hatte auch der Bundesrat einer Verordnung zugestimmt, die dafür einen rechtlichen Rahmen schafft. Diese Änderungen traten am Samstag (15. Januar) in Kraft.
Überblick: Quarantäne und Isolation
- Infizierte (Indexpersonen):
- Zehn Tage Quarantäne: Ende der Isolation, wenn Betroffener seit mindestens 48 Stunden symptomfrei ist.
ABER: PCR-Test war in den letzten 72 Stunden positiv --> Kreisverwaltungsbehörde entscheidet individuell, wann Isolation endet. - Freitesten nach sieben Tage mit negativen PCR- oder Antigen-Schnelltest möglich - ABER: Betroffener muss seit mindestens 48 Stunden symptomfrei sein.
- Beschäftigte in vulnerablen Einrichtungen*: Bei Freitestung nach sieben Tagen ist PCR-Test verpflichtend - ODER: Fünf Tage lang täglich negative Schnelltests.
- *Kliniken, Alten- und Pflegeheime etc.
- Kontaktpersonen:
- Zehn Tage Quarantäne: Ende der Isolation, wenn Betroffener keine Symptome entwickelt hat
- Freitesten nach sieben Tage mit negativen PCR- oder Antigen-Schnelltest möglich.
- Beschäftigte in vulnerablen Einrichtungen: Bei Freitestung nach sieben Tagen ist PCR-Test verpflichtend.
ODER: Fünf Tage lang täglich negative Schnelltests.
- Außnahmen (Geboosterte/Kinder)
- Keine Quarantäne für Geboosterte, frisch* doppelt Geimpfte, frisch* Genesene und geimpfte Genesene
- Schüler, Kita- und Kindergartenkinder können sich bereits nach fünf Tagen per negativen PCR- oder Antigen-Schnelltest freitesten
- *“Frisch“ bedeutet dabei, dass die Impfung oder Erkrankung weniger als drei Monate zurückliegt.
Bisher galt für Kontaktpersonen einer mit der Omikron-Variante infizierten Person eine Quarantäne von 14 Tagen, ohne die Chance zum Freitesten.
mz
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