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Ex-Gemeindemitarbeiter angeklagt - verdiente er beim Rathaus-Verkauf in Unterneukirchen mit?

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Von: Jens Zimmermann

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Unterneukirchen – Der Verkauf des ehemaligen Rathauses in Unterneukirchen zieht immer größere Kreise. Neben dem ehemaligen Bürgermeister Georg Heindl, der wegen Veruntreuung von Geldern angeklagt ist, gibt es nun drei weitere Personen, die sich vor dem Amtsgericht Altötting verantworten müssen. Der ursprüngliche Termin am 26. Oktober wurde jetzt allerdings verschoben.

Neben Georg Heindl, dem ehemaligen Bürgermeister von Unterneukirchen, sind nun auch drei weitere Personen angeklagt, die beim Verkauf des ehemaligen Rathauses profitiert haben sollen. Ein ehemaliger Mitarbeiter der Gemeinde sowie zwei Unternehmer müssen sich vor dem Amtsgericht Altötting in dieser Sache verantworten. Eigentlich hätte der Prozess am 26. Oktober stattfinden sollen, dieser wurde allerdings aufgehoben. „Es wurde von der Verteidigung ein Beweisantrag gestellt und weitere angekündigt. Eine vollständige Aufarbeitung des neuen Vorbringens wäre nicht möglich gewesen wäre“, erklärt Günther Hammerdinger, Behördenleiter Amtsgericht Altötting gegenüber innsalzach24.de. Ein neuer Termin steht noch nicht fest.

Ex-Gemeindemitarbeiter angeklagt - hat er beim Verkauf des ehemaligen Rathauses in Unterneukirchen mitverdient?

Der Vorwurf, den die Staatsanwaltschaft aufgrund ihrer Ermittlungen den drei Angeschuldigten zur Last legt: Der Verkaufspreis des ehemaligen Rathauses und eines zusätzlichen Grundstückes sollen rund 350.000 Euro niedriger als der Marktpreis ausgefallen sein. Diese Befürchtung hatten auch drei Unternehmer des Gewerbeverbandes Unterneukirchen und erstatteten Anzeige.

Weitere sieben Handlungen stehen unter Verdacht, mit denen sich der ehemalige Mitarbeiter der Gemeinde Unterneukirchen zwischen 2015 und 2018 über 24.000 Euro in die eigene Tasche gesteckt haben soll. Dies soll in Zusammenarbeit mit zwei Unternehmern und Grundstücksbesitzern in Unterneukirchen erfolgt sein, die im diesem Zuge ebenfalls davon profitiert haben.

Heindl am 9. November vor Gericht

Für die Verhandlung von Heindl hat die Absage des Prozesses keinen Einfluss, da laut Hammerdinger das neue Vorbringen für das Verfahren gegen den Altbürgermeister nicht von Bedeutung ist. Dieser steht am 9. November vor dem Amtsgericht. Der Verhandlung sieht er persönlich jedoch gelassen entgegen. „Es gab Gemeinderatsbeschlüsse. Als Bürgermeister kann ich nicht alleine entscheiden“, äußert sich der frühere Bürgermeister von Unterneukirchen gegenüber innsalzach24.de.

Vielmehr glaube er, dass es einige Neider gebe, was in Unterneukirchen unter seiner Regie alles geschafft worden ist. „Ich muss da jetzt durch. Ich will auch ein Urteil und keine Einstellung des Verfahrens“, so Heindl. Damit wäre das Thema dann auch endgültig abgeschlossen.

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