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Wie die B304-Ruine wurde, was sie ist - und wie es weitergeht

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Von: Xaver Eichstädter

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Die beiden Eigentümer der Ruine an der Salzburger Straße bei Traunstein wurden am Mittwoch vor dem Amtsgericht verurteilt. © xe

Traunstein - Über die Ruine an der B304 östlich von Traunstein wird viel gespottet: der Prozess gegen die Eigentümer deckte auch die Geschichte des Hauses auf - und wie es weitergehen könnte.

Als "Altes Rathaus" wurde es schon verspottet und auch jetzt prangt wieder ein nicht ernst gemeintes Plakat am Bauzaun: "Luxussanierung in traumhafter Stadtrandlage". Die beiden Eigentümer der Ruine an der Salzburger Straße/B304 in Traunstein wurden am Mittwoch vor dem Amtsgericht Traunstein verurteilt. Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen lautete das Urteil, konkret ging es um Asbest. Verhängt wurden Bewährungsstrafen. 

Für 30.000 Euro kauften die Brüder das Haus

"Wir sind 2007 zufällig an das Grundstück gekommen", erzählte einer der Angeklagten von Gericht. 30.000 Euro zahlten die beiden Brüder aus Penzberg damals für das Haus und das gut 680 Quadratmeter große Grundstück. "Wir wollten es renovieren, aber hatten zu wenig Geld." Tatsächlich verfiel das Haus mit den Jahren immer mehr. Die Grundmauern sind schätzungsweise über 100 Jahre alt. 

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Das Staatliche Bauamt hätte Interesse an dem Grund, um die Radwege beiderseits der B304 mittels einer Unterführung zu verbinden. © xe

2011 dann ein Brand. In einem alten Fass wurde Feuer gemacht, das auf Teile des Gebäudes übergriff. Ein Beamter der Polizeiinspektion Traunstein sagte als Zeuge vor Gericht, dass eine Strafanzeige damals nicht weiterverfolgt wurde und es bei einem Bußgeld blieb. "Meiner Meinung nach war es das Haus damals schon nicht mehr wert, renoviert zu werden", so der Polizist. Die Konflikte gingen weiter.

Eigentümer: "Man kann das Haus doch nicht einfach so kaputt machen"

Zwischen den Brüdern und den Behörden gab es immer wieder Schriftverkehr, das Haus war ein Streitpunkt. 2018 ordnete die Stadt Traunstein an, das Haus gegen Einsturz zu sichern und ein unbefugtes Betreten zu verhindern. Und dann kamen die Schneemassen zu Beginn des Jahres 2019: Am 25. Februar krachte ein Teil des Daches ein. Die Einsatzkräfte vor Ort entschieden noch am selben Abend weitere Teile des Hauses kontrolliert einzureißen - wegen der Bundesstraße vor der Haustür und weil die Statik nicht mehr sicher war. 

"Warum werden wir angegriffen und nicht die, die das Haus eingerissen haben? Wer hat dazu überhaupt die Anweisung gegeben? Man kann das Haus doch nicht einfach so kaputt machen. Wir standen blöd da und wussten von nichts", so einer der Angeklagten aus Penzberg vor Gericht. Erst zwei Tage später wurden sie telefonisch darüber informiert. Der Prozess gab auch darauf noch eine Antwort: Ein Baufachberater des Technischen Hilfswerks und der Einsatzleiter der Feuerwehr entschlossen sich am Abend des 25. Februar für den Teilabbruch.

Staatliches Bauamt wollte Grund - und bot 96.000 Euro 

Die Angeklagten hätten in den Jahren zuvor aber auch schon die Möglichkeit gehabt, das alte Haus loszuwerden. Das Staatliche Bauamt meldete Interesse an. An der Stelle des Hauses könnte eine Unterführung gebaut werden, um die Radwege beiderseits der B304 zusammenzuführen. Geboten wurden damals 96.000 Euro, verriet einer der Penzberger. "Inzwischen ist der Bestandsschutz für das Haus erloschen, der Grund ist eigentlich wertlos", urteilte Traunsteins Bauamtsleiter vor Gericht frei von der Leber weg.

Wenige Tage nach dem Einbruch des Daches wagte sich einer der Angeklagten dann an die Asbestplatten, riss sie unkontrolliert mit einem Hammer ab - der Grund für die Ermittlungen. Durch den Asbestfasern ist laut einem Gutachter nun auch der Boden vergiftet und muss abgetragen von Fachfirmen abgetragen werden. Im April 2019 dann die nächste Anordnung der Stadt Traunstein: Die Ruine muss umzäunt werden. Daran hielten sich die Eigentümer. 

Auch am Verwaltungsgerichtshof wird gestritten

Doch die Ruine östlich von Traunstein beschäftigt inzwischen nicht nur das Amtsgericht, sondern auch den Verwaltungsgerichtshof in München. Die Stadt hat angeordnet, dass die Eigentümer den Schutthaufen beseitigen müssen: es sei gegen die Instandhaltungspflicht verstoßen worden. Das wurde in erster Instanz bestätigt, doch die Eigentümer klagten dagegen - auch weil es nun keinen Bestandsschutz mehr für das Haus gibt. 

"Durch den Einriss ist ein Schaden von 40.000 Euro entstanden. Das kaputte Dach alleine hätte vielleicht 2000 Euro gekostet", so meint Anwalt Christian Hohm aus Penzberg. Auch einer der Angeklagten behauptete vor Gericht: "Das Haus war in gutem Zustand, bevor es eingerissen wurde." Ein möglicher Schritt der Stadt wäre das Haus selbst abzutragen und es den Eigentümern in Rechnung zu stellen. Grob wird mit Abbruchkosten im fünfstelligen Eurobereich gerechnet.

Richter: "Gebäude einzureißen war völlig richtig"

Doch das Urteil von Richter Thilo Schmidt am Traunsteiner Amtsgericht ist nun eindeutig: Innerhalb von sechs Monaten müssen die Brüder die Ruine beseitigen lassen - andernfalls muss es an Stadt oder Freistaat verkauft werden. Doch die Frist von sechs Monaten beginnt erst, wenn das Urteil rechtskräftig ist. Angeklagte und Verteidiger schienen es am Mittwoch nicht zu akzeptieren. Für Richter Schmidt ist die Sache dagegen klar: "Das Gebäude einzureißen war völlig richtig."

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