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Maske, Kontakte, Schule, Volksfest: Diese Corona-Regeln gelten ab 19. März in Bayern

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Von: Martin Weidner, Martina Hunger

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„Freedom Day“ verschoben: Bayern macht von Übergangsregelung Gebrauch.
„Freedom Day“ verschoben: Bayern macht von Übergangsregelung Gebrauch. © dpa/Montage

München - Am Dienstag (15. März) hatte die bayerische Staatsregierung einmal mehr über das weitere Vorgehen im Kampf gegen die Corona-Pandemie beraten. Es gibt zwar jetzt keinen „Freedom Day“, aber doch einige umfassende Änderungen der Corona-Regeln.

Am Dienstagmittag waren Staatskanzlei-Chef Florian Herrmann (CSU), Kultusminister Dr. Michael Piazolo (Freie Wähler) und der neue Wissenschaftsminister Markus Blume (CSU) vor die Öffentlichkeit getreten, um auf einer Pressekonferenz über die Ergebnisse der (virtuellen) Beratungen zu informieren (News-Ticker Samstag, 19. März).

Die Pandemie ist nach wie vor in vollem Gange“, warnte Herrmann und sprach dabei auch von „Warnsignalen“ im Hinblick auf die nun möglicherweise wieder ansteigende Hospitalisierung. Deswegen hat sich die Staatsregierung darauf verständigt, im Hinblick auf den Infektionsschutz von einer Übergangsregelung bis zum 2. April Gebrauch zu machen. Eigentlich gilt die Gesetzesgrundlage nur bis 19. März. Über das weitere Vorgehen muss noch in dieser Woche der Bundestag beraten.

rosenheim24.de liefert einen Überblick über die neuen Corona-Regeln:

Allgemeines:

Die 15. Bayerische Infektionsschutzverordnung wird bis mindestens zum 2. April verlängert – und zugleich umfangreich modifiziert. Die neuen Corona-Regeln treten größtenteils am Samstag (19. März), 0 Uhr, in Kraft. Einige Entscheidungen sind jedoch noch abhängig von den Beschlüssen des Bundes, die noch in dieser Woche folgen werden.

Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für das überarbeitete Infektionsschutzgesetz sollen nämlich zum 19. März eigentlich bundesweit alle tiefgreifenden Corona-Maßnahmen auslaufen. Bleiben sollen nur Maskenpflichten in Pflegeheimen, Kliniken, im Nah- und Fernverkehr sowie Testpflichten in Pflegeheimen und Schulen. Neben der o.g. Übergangsregelung bleibt noch eine kleine „Hintertür“ für die Länder offen: Sollte sich die Corona-Lage regional verschärfen, können die Länder per Landtagsbeschluss wieder strengere Regeln einführen - wobei jedoch viele der bislang möglichen Maßnahmen dann ausgeschlossen sind.

Maskenpflicht:

Die FFP2-Maskenpflicht bleibt in Bayern bestehen – und gilt damit weiterhin unter anderem im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), Luftverkehr und Handel.

Kontaktbeschränkungen:

Alle Kontaktbeschränkungen werden ersatzlos gestrichen.

Gastronomie, Clubs, Bars:

Bis mindestens zum 2. April bleibt es bei den bisher gültigen Zugangsbeschränkungen (nur für Geimpfte/Genesene/Getestete) – also etwa 2G im Freizeitbereich, 2G plus in Discos/Clubs oder 3G in Gaststätten, Hotels und Hochschulen.

Personenobergrenzen:

Die Kapazitäts- und Personenobergrenzen für Veranstaltungen werden aufgehoben. Bedeutet im Klartext: Stadien, wie zum Beispiel die Allianz Arena, dürfen wieder voll ausgelastet werden.

Schule:

Auch für Bayerns (Grund-)Schüler gibt es ab kommender Woche (21. März) eine erhebliche Erleichterung: Dann wird in Grund- und Förderschulen die Maskenpflicht am Platz abgeschafft. In Begegnungsbereichen (zum Beispiel auf dem Pausenhof) bleibt diese jedoch bestehen. Eine Woche später (28. März) sollen dann die 5. und 6. Jahrgangsstufe folgen. Sowohl in Schulen als auch in Kitas bleibt es bei der Testpflicht.

Volksfeste/Jahrmärkte:

Das generelle Verbot für die Durchführung von Volksfesten bzw. Jahrmärkten wird ebenfalls aufgehoben.

Kultur:

Mit Blick auf die vergleichsweise langen Planungszeiten im Kulturbereich, aber auch auf ein noch zurückhaltendes Publikumsinteresse leidet die Kulturbranche nach wie vor unter der Corona-Pandemie. Die Bayerische Staatsregierung verlängert deshalb die bisherigen Unterstützungsmaßnahmen für Kunst- und Kulturschaffende, um die lebendige Kulturlandschaft in Bayern zu stabilisieren.

Folgende Programme werden bis zum 30. Juni 2022 verlängert:

Zudem stellt die Staatsregierung als Signal des Aufbruchs bis zu drei Millionen Euro für das neue „Neustart-Paket Freie Kunst“ zur Verfügung. 

mw/mh

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