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Kritik trug Früchte: Obing stimmt Landesentwicklungsplan nun zu

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Von: Inge Graichen

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Die Gemeinde Obing möchte nicht, dass künftig durch das Landesentwicklungsprogramm die allgemeinen Entwicklungsmöglichkeiten für Wohnbauland, Gewerbeflächen, Soziales, Kultur und Finanzausstattung eingeschränkt werden.
Die Gemeinde Obing möchte nicht, dass künftig durch das Landesentwicklungsprogramm die allgemeinen Entwicklungsmöglichkeiten für Wohnbauland, Gewerbeflächen, Soziales, Kultur und Finanzausstattung eingeschränkt werden. © Auer

Harsche Kritik äußerte auch Obing am Entwurf des Landesentwicklungsplans Anfang des Jahres. Nun lag dem Gemeinderat ein erneuter Entwurf vor. Zustimmung gab es, doch es bleibt eine Forderung.

Obing – Der Gemeinderat Obing hat sich erneut mit der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms für Bayern befasst. Die Kritik vieler kleiner Kommunen am ersten Entwurf hat anscheinend gefruchtet.

Im März: Kritische Stellungnahme

Im März hatte sich das Gremium der kritischen Stellungnahme des Bayerischen Gemeindetages zur Einschränkung der Siedlungsentwicklung von Gemeinden mit weniger als 5000 Einwohnern angeschlossen. Und darüber hinaus die Erwartung ausgesprochen, dass die Wertschätzung und Unterstützung für den ländlichen Raum im fortgeschriebenen Landesentwicklungsprogramm stärker erkennbar, unmissverständlich und eindeutig zum Ausdruck komme.

Nun lag ein überarbeiteter Entwurf vor, der den Gemeinden für ein ergänzendes Beteiligungsverfahren zugeleitet worden war. Allerdings konnte nur zu einigen der hinzugefügten oder überarbeiteten Punkte Stellung genommen werden – unter anderem zu den Festlegungen zum Umbau der Energiestruktur. Aussagen zu dem den Kommunen wichtigen Punkt der Entwicklungsmöglichkeiten kleinerer Gemeinden waren nicht vorgesehen.

Nach Einschätzung von Bürgermeister Sepp Huber (Freie Wähler Obing) wurde inzwischen jedoch durch Neuformulierungen in diesem Themenbereich auch kleineren Gemeinden ein Entwicklungspotenzial zugestanden.

Fußläufige Erreichbarkeit

Außerdem sei in dem überarbeiteten Entwurf festgehalten, dass die Ausweisung größerer Siedlungsflächen überwiegend an Standorten erfolgen solle, an denen „ein räumlich gebündeltes Angebot an öffentlichen und privaten Dienstleistungs-, Versorgungs- und Infrastruktureinrichtungen in fußläufiger Erreichbarkeit vorhanden ist oder geschaffen wird“ – und das treffe für Obing zu.

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Daraufhin erklärte sich der Gemeinderat Obing einstimmig mit dem aktuellen Entwurf zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern einverstanden – in Verbindung mit dem Hinweis, dass die allgemeinen Entwicklungsmöglichkeiten für Wohnbauland, Gewerbeflächen, Soziales, Kultur und Finanzausstattung nicht eingeschränkt werden sollen und der dafür notwendige Begründungsaufwand nicht erhöht werden darf.

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