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Gebühren für Kindertagseinrichtungen in Mühldorf werden rückerstattet 

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Von: Gerhard Reichenauer

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Mühldorf a. Inn - Die Bayerische Staatsregierung hat am 26. Januar 2021 eine Entlastung bei den Elternbeiträge in Kindertagseinrichtungen für die Monate Januar und Februar beschlossen. Die Entscheidung sieht vor, dass Eltern, die die Notbetreuung an nicht mehr als fünf Tagen pro Monat in Anspruch genommen haben, die Beiträge in voller Höhe erstattet bekommen. Der Beitragsersatz wird durch den Freistaat und anteilig durch die Kommunen getragen.

Die Pressemeldung im Wortlaut:

Die Kreisstadt Mühldorf a. Inn setzt für Februar die Gebührenabbuchung aus und erstattet allen, die im Januar maximal 5 Tage die Notbetreuung in Anspruch genommen haben, die Gebühren zurück. Bei einem Besuch der Notbetreuung an mehr als fünf Tagen, sieht die Staatsregierung keine Erstattung vor.

Der Stadtrat wird sich daher in seiner Sitzung Ende Februar mit der anteiligen Berechnung der Gebühren bei Inanspruchnahme der Notbetreuung an mehr als fünf Tagen befassen. Die betroffenen Eltern erhalten im Anschluss daran, die Informationen zur Gebührenerhebung in der Notbetreuung.

Pressemeldung der Stadt Mühldorf a. Inn

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