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Altbürgermeister Georg Heindl freigesprochen: „Sehen keine Schädigung“

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Von: Jens Zimmermann

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Der damalige Bürgermeister Georg Heindl soll das ehemalige Rathaus in Unterneukirchen zu günstig verkauft haben. Inzwischen ist das Ortszentrum komplett neu gestaltet worden.
„Wir haben 25 Jahre gekämpft, hatten ein gemeinsames Ziel. Wir haben nie gedacht, dass wir etwas Falsches machen“, so Georg Heindl über den Verkauf des ehemaligen Rathauses in Unterneukirchen. © jz/Büro Stephan Mayer (Montage)

Altötting/Unterneukirchen – Georg Heindl, der frühere Bürgermeister aus Unterneukirchen, musste sich vor dem Amtsgericht Altötting wegen Veruntreuung von Geldern verantworten. 2017 wurde das Rathaus und ein paar Grundstücke für 500.000 Euro verkauft, obwohl es mehr als 800.000 Euro wert war. Nun ist ein Urteil gefallen.  

Georg Heindl, der damalige Bürgermeister in Unterneukirchen, unterzeichnete den Kaufvertrag im Mai 2017 und war damit hauptverantwortlich für den Verkauf. Die Staatsanwaltschaft warf ihm deshalb Veruntreuung von Geldern vor. Im Laufe der Verhandlung konnte sich die Anschuldigung jedoch nicht bewahrheiten.

Rathaus in Unterneukirchen zu günstig verkauft? Georg Heindl wegen Veruntreuung von Geldern am Amtsgericht Altötting angeklagt

Heindl selbst wollte sich zu Beginn der Verhandlung nicht zu den Vorwürfen äußern. In einer Erklärung durch seinen Verteidiger sei vieles zutreffend bezüglich der Geschäfte, jedoch habe man das alte Rathaus und die Grundstücke nicht unter Wert verkauft. „Es ist kein Hau-Ruck-Geschäft gewesen, sondern es hätte jahrelange Bestrebungen diesbezüglich gegeben“, so der Verteidiger.

Belastend für den ehemaligen Bürgermeister: Vor dem Verkauf wurde der Wert nicht von einem Gutachter ermittelt. Zudem fand keine öffentliche Ausschreibung statt. Andere mögliche Investoren, beispielsweise eine benachbarte Bank, wurden trotz hinterlegtem Interesse nicht mehr kontaktiert. Zudem soll der Verkaufspreis laut den Ermittlungen der Polizei exakt an der Schmerzgrenze des neuen Käufers gelegen haben. Hinzu kommen weitere Vergünstigungen für den Käufer im ersten Vertrag, wie beispielsweise die kostenlose Nutzung 27 oberirdischer Stellplätze.

Kosten für viele „schlüssig“

Während der Verhandlung bestätigte sich jedoch der Eindruck, dass sich fast alle Gemeinderäte mehrheitlich für den Verkauf zu diesen Bedingungen entschieden hatten. Der Preis habe sich u.a. aus dem Bodenrichtwert, der Photovoltaik-Anlage und den Abrisskosten ergeben. Die Aufstellung habe der damalige Geschäftsstellenleiter der Gemeinde, der wie zwei Unternehmer wegen dem Verkauf in einem anderen Prozess angeklagt ist, erstellt und dem Gremium vorgestellt.

Die Kosten wären für viele „schlüssig“ gewesen. „Es war immer die Rede davon, dass das ehemalige Rathaus abgerissen werden muss“, so ein Mitglied des Gemeinderates. Nachdem es dann doch stehen geblieben ist, hat man mit dem Käufer den damaligen Rabatt für den Abbruch wieder zurückgefordert. Die Verkaufssumme stieg von 450.000 Euro auf 500.000 Euro in einem zweiten Vertrag.

Gesamtprojekt im Vordergrund: „Vielleicht haben wir über das ein oder andere hinweg gesehen“

Zwar hätte es einige Stimmen gegeben, die einen höheren Verkaufswert forderten, doch letztendlich stand das Gesamtprojekt im Vordergrund: Die Gestaltung der Dorfmitte mit einem Nahversorger. Hierfür hatte die Gemeinde auch schon Zuschüsse der Städtebauförderung erhalten. Dafür sei laut einem Gemeinderat der Zweck eher über den Wert gestellt. „Vielleicht haben wir über das ein oder andere hinweg gesehen“, so ein weiterer Gemeinderat.

Bei der juristischen Prüfung des Kaufvertrages hatte eine Kanzlei nämlich empfohlen, ein Verkehrswertgutachten durchzuführen. Darin hieß es, dass die Gemeinde aufgrund der Gemeindeordnung nichts unter Wert veräußern dürfe, da sonst die Verträge für nichtig erklärt werden könnten. Dies wurde jedoch nicht weiter verfolgt. Zum einen war für viele der Wert angemessen, zum anderen gab es auch einen gewissen Zeitdruck.

Gemeinde froh, dass gewünschte Pläne umgesetzt werden konnten

Bis zum Juni 2017 musste der Kauf für den Investor aus steuerrechtlichen Gründen abgeschlossen sein. „Einigen ging es vielleicht zu schnell. Aber wir waren froh, dass jemand Interesse hat, auch mit dem verbundenen Aufwand und den Auflagen mit der Tiefgarage“, erklärte ein Gemeinderat. Eine Ausschreibung hätte deshalb keinen Sinn gemacht, das Angebot war ja da, um die gewünschten Pläne zu realisieren. Zudem sei der Investor bereits bekannt gewesen.

Der Wert für das ehemalige Rathaus und die Grundstücke mit allen Rechten beläuft sich laut dem Sachverständigen auf über 800.000 Euro. Der Gutachter unterstrich aber selbst noch die Bedeutung eines Nahversorgers in einer solch kleinen Gemeinde: „Der Laden ist ein Segen, dort können die Bewohner den täglichen Bedarf decken.“ Große Supermarktbetreiber würden erst ab einer größeren Fläche Interesse haben. Ob der Abschlag in dieser Höhe aus kommunalpolitischer Sicht vertretbar sei, könne er nicht beantworten.

Heindl: „Wir haben 25 Jahre gekämpft“

Die Staatsanwaltschaft erkannte an, dass es ein gemeinsamer Wunsch der Gemeinde war und nicht wie angenommen eine Entscheidung, die der Bürgermeister durchgeboxt hatte. Das Gremium schien stets über viele Punkte informiert. „Es war ein wichtiges Anliegen, allerdings nicht richtig umgesetzt. Dort könnte man einiges besser machen“, so der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Dennoch spreche vieles mangels Strafbarkeit für einen Freispruch.

Der Verteidiger konnte sich dem nur anschließen. Es sei objektiv verhandelt worden und „kein kriminelles Unrecht“ festgestellt worden. „Wir haben 25 Jahre gekämpft, hatten ein gemeinsames Ziel. Wir haben nie gedacht, dass wir etwas Falsches machen. Ich hoffe, dass jetzt wieder Ruhe einkehrt“, wurde Heindl abschließend emotional. Aber man könne es nie allen Recht machen.

Das Gericht sah es ähnlich und argumentierte den Freispruch mit den positiven Anstrengungen. Es sei alles „unglücklich abgelaufen“. Fakt ist: Der Verkaufspreis lag deutlich unter dem tatsächlichen Wert. Ein Gutachten wäre sinnvoll gewesen. Eine öffentliche Aufgabe der Gemeinde könnte einen Abschlag aber rechtfertigen. Den Spielraum hierfür müsse die Gemeinde festlegen. „Untreue setzt eine Schädigung voraus und diese konnten wir heute nicht erkennen“, so der Richter abschließend.

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