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Österreich im Lockdown: Das müssen Grenzgänger jetzt beachten

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Von: Jens Zimmermann

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Landkreise – Österreich befindet sich seit dem 17. November im Lockdown und schränkt das Leben massiv ein. innsalzach24.de beantwortet die wichtigsten Fragen für alle Grenzgänger – vom Pendler, Tanktouristen und Familienangehörigen. 

Ab sofort gelten in Österreich ganztags Ausgangsbeschränkungen. Gestattet ist die Fahrt in die Arbeit, der Einkauf von Grundgütern, der Gang zur medizinischen Versorgung und der Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung. Zudem gibt es verschärfte Kontaktbeschränkungen: Erlaubt sind nur noch Treffen mit dem Lebenspartner, einzelnen engsten Angehörigen bzw. einzelnen wichtigen Bezugspersonen. Der Handel bleibt mit wenigen Ausnahmen geschlossen. Doch wie sieht das grenzüberschreitend aus?

Was ist im Lockdown erlaubt? Regeln für die Grenze zwischen Deutschland und Österreich

Zwar ist das Leben in Österreich derzeit massiv eingeschränkt. Aber die wichtigste Nachricht in diesem Zusammenhang: Die Grenzen sind weiterhin offen. Es gibt in Österreich keine Einreise-Verordnung. Deutsche, die sich nicht länger als 24 Stunden in Österreich aufhalten, sind auch in der bayerischen Quarantäne-Verordnung ausgenommen. Auch Österreicher dürfen sich 24 Stunden in Deutschland aufhalten. Wer in Deutschland arbeitet, aber in Österreich wohnt, müssen sich weiterhin ein Mal pro Woche testen lassen.

Einkaufen und Tanken in Österreich

Es darf weiterhin eingekauft und auch getankt werden. Alle Geschäfte zur Deckung der Grundbedürfnisse haben in Österreich weiterhin offen und dürfen demnach auch von Deutschen besucht werden. Dazu zählen neben Lebensmittelhandel und Tankstellen u.a. auch Apotheken, Drogerien und Autowerkstätten. Allerdings dürfen diese nur zwischen 6 Uhr morgens und 19 Uhr geöffnet haben. Gastronomiebetriebe und Freizeiteinrichtungen sind geschlossen.

Einkaufen in Deutschland

Da die Grenzen weiterhin offen sind, dürfen Österreicher auch in Deutschland einkaufen gehen. Allerdings ist dies nur auf Dinge des täglichen Bedarfs beschränkt. Zwar kann die österreichische Regierung prinzipiell nicht verbieten, dass auch andere Waren auf deutschem Grund gekauft werden. Doch aufgrund der Ausgangsbeschränkungen darf der eigene private Wohnbereich nur noch aus bestimmten Gründen verlassen, wie eben der Einkauf von „Grundgütern“.

Entscheidend ist hier der Paragraph 16 in der Verordnung. Gegenüber den österreichischen Behörden müssen Bürger bei einer Kontrolle ihren Grund glaubhaft machen können. Sollten also beispielsweise Polizisten andere neu gekaufte Waren im Kofferraum finden, könnte es schwierig werden.

Haare schneiden in Deutschland erlaubt?

Da auch Massagenpraxen derzeit in Deutschland geschlossen haben, fällt diese Option auch für alle aus. Doch ähnlich wie beim Einkaufen gibt es kein generelles Verbot sich die Haare bei seinem Frisör in Deutschland schneiden zu lassen. Dennoch dürfen Österreicher ihre Wohnung derzeit für einen solchen Termin nicht verlassen.

Besuchsregeln

Deutlich verschärft wurden in Österreich die Regeln bezüglich Treffen mit Personen aus anderen Haushalten. Erlaubt sind nur noch Kontakte mit dem Lebenspartner bzw. der Lebenspartnerin oder „mit einzelnen engsten Angehörigen (Eltern, Kinder, Geschwister)“ bzw. „einzelnen wichtigen Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlicher Kontakt gepflegt wird“. Großeltern dürfen nur im letztgenannten Fall besucht werden. Auch die „Betreuung und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftigen Personen“ sowie das Besuchsrecht für minderjährigen Kindern ist davon ausgenommen.

Bis zu 24 Stunden darf man sich im Nachbarland aufhalten. Allerdings gibt es eine weitere Einschränkung: Es dürfen nur noch einzelne Mitglieder eines Haushaltes einen anderen Haushalt treffen. Leben Eltern zweier erwachsener Kinder in Österreich, dürften diese nicht gleichzeitig zu Besuch erscheinen.

Dennoch appelliert die österreichische Regierung, sich mit niemanden zu treffen. „Wenn sie alleine leben, definieren sie eine Person mit der sie während des Lockdowns persönlichen Kontakt halten. Größere Familientreffen wie beispielsweise Geburtstags- und Familienfeiern sind bis zum 6. Dezember untersagt.

jz

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