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Testangebot für Grenzpendler am Hallenbad Neuötting

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Neuötting - Seit Ende letzter Woche müssen Berufspendler, Schüler und Hochschüler, die aus einem Risikogebiet wie beispielsweise Oberösterreich und Salzburger Land mindestens einmal wöchentlich nach Bayern einreisen, ein Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen.

Die erste Vorlagepflicht besteht innerhalb von sieben Tagen nach der ersten auf den 23. Oktober folgenden Einreise. Danach muss das Testergebnis regelmäßig in jeder nachfolgenden Kalenderwoche vorgelegt werden, außer in den Kalenderwochen, in denen keine Einreise erfolgt.

Grenzpendler können diese Tests ab sofort kostenlos am Testzentrum am Hallenbad Neuötting durchführen lassen. Unternehmen und Firmen werden gebeten, ihre ausländischen Arbeitnehmer, die einer Testpflicht unterliegen, einmalig an die Emailadresse grenzpendler@lra-aoe.de zu melden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Testzentrums werden die Firmen zur Terminvereinbarung zurückrufen. Einzelne Pendler können sich zudem telefonisch an das Testzentrum unter 08671/ 20111 wenden. Diesen wird empfohlen zur Abstrichnahme eine Arbeitgeberbescheinigung mitzubringen.

Neben diesem Testangebot bemüht sich der Landkreis weiterhin intensiv darum, eine mobile Teststation in Burghausen zu installieren. Darüber hinaus gehende Fragen zu den Regelungen der Einreise-Quarantäneverordnung werden auch weiterhin seitens des Bürgertelefons unter 08671/ 502 626 beantwortet.

Pressemitteilung Stadt Altötting

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