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Leserfragen zu Regelungen an FOS/BOS Altötting: Das sagt das Landratsamt

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Von: Heinz Seutter

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Altötting - Eine Leserin hatte Fragen zu den Regelungen für den Infektionsschutz an der FOS/BOS Altötting. Wir haben uns beim Landratsamt dazu erkundigt.

„In der Woche nach den Allerheiligenferien waren wir ja im Landkreis Altötting im sogenannten ‚Distanzunterricht‘. Das hat schon einigermaßen funktioniert, zumindest um Klassen besser als das Chaos im Frühjahr“, berichtet eine Schülerin gegenüber innsalzach24.de. „Seltsam war aber, dass die Lehrer in der Schule waren und wir nicht. Die gingen von einem leeren Klassenzimmer ins nächste und teilten sich die PCs um mit uns Distanzunterricht zu machen. Warum, wussten sie selbst nicht so richtig und die meisten Lehrer haben sich auch mächtig drüber aufgeregt.“

Leserin stellt Fragen zu Regelungen an FOS/BOS Altötting - Landratsamt Altötting antwortet

„Grundsätzlich können die Lehrkräfte für den Distanz-Unterricht sowohl eigene Geräte als auch in der Schule verfügbare Geräte, diese aber in der Schule, verwenden. Die Bereitschaft zum Einsatz eigener Geräte ist nach unseren Erkenntnissen unterschiedlich“, erläutert Dr. Robert Müller, Pressesprecher des Landratsamts Altötting. „Es ist in Bayern zwischen den zuständigen Ministerien und den kommunalen Spitzenverbänden bisher nicht abschließend geklärt, ob für die Beschaffung mobiler Endgeräte für Lehrkräfte der Träger des Schulaufwands oder der Arbeitgeber beziehungsweise Dienstherr zuständig ist. In den bisherigen Förderprogrammen waren mobile Endgeräte nur für Unterrichtszwecke und die Unterrichtsvorbereitung in der Schule förderfähig. Dies wohl mit Rücksicht auf die bislang nicht geklärte Zuständigkeit für die persönliche Ausstattung der Lehrkräfte.“

„Seit heute gilt jetzt ja der sogenannten ‚Wechselunterricht‘, das heißt die eine Hälfte der Klasse ist da, die andere wird gleichzeitig online unterrichtet. Das betrifft aber bei uns nur die 11. Klassen. Die Abschlussklassen 12 und 13 sind ganz normal und in voller Stärke in der Schule“, berichtet unsere Leserin weiter. „So weit so gut, wir wollen ja auch was lernen und uns gut auf das Fachabi und Abi vorbereiten. Was wir aber alle nicht verstehen ist, das wir ziemlich viele Kurse zusammen mit Schülern aus anderen Klassen haben. In meinem Wahlpflichtfach sitzen in einem normalen Raum zum Beispiel 27 Schüler aus 14 verschiedenen Klassen. Noch dazu aus der 12. und aus der 13. Klasse munter gemischt!“ In Nachbarlandkreisen würde dies anders gehandhabt.

„Eine entsprechende Regelung zu Beschränkung des ‚klassen- und jahrgangsübergreifenden Unterrichts‘ enthielt auch die bis zum 30. November befristete Allgemeinverfügung des Landratsamtes Altötting“, geht Landratsamts-Pressesprecher Dr. Müller darauf ein. „Nach Rückmeldung der Regierung von Oberbayern bedarf es derartiger Regelungen in Landkreis-Allgemeinverfügungen jedoch nicht, da der Rahmenhygieneplan des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus ohnehin entsprechende Maßnahmen beinhaltet, die von den Schulleitungen vor Ort umzusetzen sind. Dementsprechend wurde auf eine Fortführung dieser Regelung verzichtet.“

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hs

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