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Klage gegen Maskenzwang auf ausgewählten Plätzen in Burghausen eingereicht

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Von: Jens Zimmermann

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AfD-Stadtrat Thomas Schwembauer kann die Maskenpflicht an öffentlichen Plätzen in Burghausen nicht nachvollziehen.
AfD-Stadtrat Thomas Schwembauer kann die Maskenpflicht an öffentlichen Plätzen in Burghausen nicht nachvollziehen. © dpa/AfD Burghausen (Montage)

Burghausen – AfD-Stadtrat Thomas Schwembauer hat beim Verwaltungsgericht München Klage gegen den Maskenzwang an bestimmten Burghauser öffentlichen Plätzen eingereicht. Ein Dringlichkeitsantrag hierzu wurde in der Stadtratssitzung vom 11. November nicht behandelt.

„Niemand in der AfD hat etwas dagegen, gegen ein Virus wirksame Maßnahmen zu ergreifen“, so Thomas Schwembauer in einer Pressemitteilung. Doch für den Stadtrat sei der Zwang unter Androhung empfindlicher Strafen auf den öffentlichen Plätzen in Burghausen „ein trauriger Tiefpunkt“ und ein „Übergriff des Staates auf die Freiheiten seiner Bürger“. Bereits im September wurden mehrere Anträge von ihm bezüglich der Maskenpflicht nicht behandelt.

Klage gegen Maskenzwang in Burghausen - AfD-Stadtrat Schwembauer: „Keine stark frequentierte öffentliche Plätze“

In Burghausen gilt seit dem 27. Oktober, nachdem der Landkreis Altötting eine 7-Tage-Inzdienz von über 50 aufweist, eine Maskenpflicht an folgenden Plätzen: an der Burganlage, am Motorikpark, am Messeplatz, am Bürgerplatz, am Stadtplatz, am Bahnhof / ZOB und am Bichl.

Konkreter Auslöser für die Klage: Auf dem Weg zur Stadtratssitzung am 11. November musste Schwembauer eine Maske beim Überqueren des leeren Stadtplatzes tragen. Um dies schnellstmöglich rückgängig zu machen, hatte der AfD-Stadtrat Schwembauer einen Dringlichkeitsantrag eingebracht gehabt, dass die ausgewählten Plätze keine „stark frequentierten öffentlichen Plätze“ im Sinne der Infektionsschutzverordnung darstellen. Der Antrag wurde jedoch in der Sitzung nicht behandelt.

Grund für Klage: „Demokratiedefizit“

„Neben dem Eingriff in die persönliche Freiheit erkenne ich in diesem Vorgehen aber auch noch ein Demokratiedefizit: Derartige Eingriffe gehören meiner Überzeugung nach dringend in den Stadtrat, um dort diskutiert zu werden“, nennt Schwembauer einen weiteren Grund für seine Klage.

Ein weiterer Grund betreffe das Selbstverständnis, mit denen derartige Vorschriften erlassen werden. „Bürgern auf leeren Plätzen mit dem Argument, dadurch könne ein Virus zurückgedrängt werden, eine Maske aufzuzwingen, offenbart für mich eine erschreckende Geringschätzung des Bürgers. Auf mich wirkt das jedenfalls hochgradig schikanös“, so der Stadtrat.

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Vergleichbare Fälle in Landshut und Heidelberg

In Landshut und Heidelberg hätte es vergleichbare Situationen gegeben. In beiden Fällen hätten die Richter die Maskenpflicht an öffentlichen Plätzen bemängelt, obwohl an diesen Orten problemlos ein Mindestabstand von eineinhalb Metern eingehalten werden könne. Da diese Streitfälle im Eilverfahren entschieden wurden, bedauert Schwembauer, dass sein Antrag als „nicht dringlich“ bezeichnet wurde.

„Leider ist es so, dass im Falle eines Erfolgs nur ich persönlich das Recht erhalte, keine Maske mehr an diesen Plätzen tragen zu müssen. Ich habe jedoch die Hoffnung noch nicht ganz aufgegeben, dass die Behörden diesen Unfug von sich aus erkennen und beenden“, so Schwembauer abschließend.

jz

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