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Lüften verboten oder ausdrücklich erwünscht? - Regierung äußert sich zu Vorwürfen

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Von: Heinz Seutter

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In der Asylbewerberunterkunft Neuötting gab es einen Corona-Fall.
Die Asylbewerberunterkunft Neuötting steht seit Ende November unter Quarantäne © fib/MW

Neuötting - Ein Leser meldete sich mit einer ganzen Reihe von Vorwürfen, welche Zustände in der derzeit unter Quarantäne gestellten Gemeinschaftsunterkunft herrschen würden. Die Regierung von Oberbayern hat sich dazu nun gegenüber innsalzach24.de geäußert.

“Am 21. November wurde in der Gemeinschaftsunterkunft Neuötting eine 14-tägige Quarantäne ausgerufen.Die positiv getesteten wurden sofort in ein Krankenhaus nach München verlagert. Diese kamen nach 10 Tagen Quarantäne zurück, in das Heim und durften sich dann frei bewegen, einkaufen, spazieren. Die anderen Bewohner durften, trotz negativem Test, das Haus nicht verlassen“, berichtet ein Leser gegenüber innsalzach24.de. „Bewohner erzählen, dass der Sicherheitsdienst ihnen sogar das Verlassen der Zimmer verboten hat und sie nicht an die frische Luft durften. Beim Öffnen der Zimmerfenster reagierten einige Sicherheitsleute sehr aggressiv und wurden ausfallend.“ Dieses Verhalten sei vor Ort auch selbst erlebt worden.

Vorwürfe über Umgang mit Bewohnern der Gemeinschaftsunterkunft Neuötting - Regierung äußert sich

„Wir sind einfach nur sprachlos, das nichts dagegen unternommen wird. Alle die dort wohnen sind genauso Menschen wie wir und wollen ein normales Leben führen. Sie haben Kinder die weinen, weil sie in die Schule oder nach draußen wollen. Da wir in Deutschland eine Schulpflicht haben, kann ich es überhaupt nicht nachvollziehen oder ignorieren, das alle Kinder dort mit mehrfach aktuellen und negativen Tests festgehalten werden. Weder das Jugendamt, die Polizei noch der Caritas- Hilfsverein unternimmt etwas“, so der Leser weiter. „Eine Bürofachkraft, die in diesem Heim arbeitet, läuft selber den ganzen Tag im Büro ohne Maske rum, doch diese Dame muss weder in Quarantäne wie alle anderen und darf sich weiterhin frei bewegen. Ist das Fair? Ist das logisch?“

„Die Quarantäne sollte am 6. Dezember aufgehoben werden, doch am 4. wurde eine erneute 14-tägige-Quarantäne ausgerufen. Der Grund dafür war, das eine Familie Halsschmerzen hatte. Diese wurde auch sofort in das Krankenhaus in München gebracht. Und obwohl diese nicht mal mehr im Haus sind, müssen alle anderen Bewohner nochmal, mit negativen Tests, in eine 14-tägige-Quarantäne“, schreibt er weiter. „Die Bewohner fühlen sich wie in einem Gefängnis. Sie bekommen Essen, von dem alle Bauchweh bekommen, weder Früchte, noch Gemüse, noch Joghurts werden gebracht.“

Regierung: Aufenthalt im Freien ist möglich, Lüften ausdrücklich erwünscht

„Aufgrund der aufgetretenen Indexfälle wurde vom zuständigen Gesundheitsamt Altötting eine häusliche Quarantäne für die Bewohnerinnen und Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft Neuötting angeordnet“, so der Pressesprecher der Regierung von Oberbayern, Wolfgang Rupp gegenüber innsalzach24.de. „Uns ist bewusst, dass eine Quarantäne eine große Belastung und Herausforderung darstellt. Als Unterkunftsbetreiberin unterstützen wir die von der Quarantäneanordnung betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner daher bestmöglich.“ Es seien in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Altötting Regelungen getroffen worden, die den Betroffenen abwechselnd und unter Beachtung der geltenden Abstandgebote einen Aufenthalt im Außenbereich der Unterkunft ermöglichten. „Das Lüften der Bewohnerzimmer ist nicht untersagt, sondern insbesondere auf Grund der Raumhygiene und des Luftaustauschs sogar erwünscht.“

Die positiv auf das Coronavirus getesteten Personen seien nicht in ein Krankenhaus nach München verlegt worden. „Sie wurden in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Altötting für die Dauer der Quarantäne in andere geeignete Unterkünfte außerhalb des Landkreises verlegt, welche von der Regierung von Oberbayern derzeit ausschließlich für die geschützte Unterbringung betroffener Bewohnerinnen und Bewohner vorgehalten werden.“ Die Betroffenen würden keine beziehungsweise nur leichte Krankheitssymptome aufweisen. „Eine stationäre Unterbringung in einem Krankenhaus war bei ihnen daher aus medizinischer Sicht nicht angezeigt. Teilweise sind die Abverlegten nach Genesung bereits wieder in die Unterkunft zurückgekehrt.“

Regierung: Catering ist hochwertig und ausgewogen

Die Verpflegung der unter Quarantäne stehenden Bewohnerinnen und Bewohner werde über ein von der Regierung von Oberbayern organisiertes Cateringangebot sichergestellt. „Das Catering ist qualitativ hochwertig und ausgewogen. Eine Abnahmepflicht für das Catering besteht nicht. Es ist den Bewohnern nicht verboten, ihre Verpflegung eigenständig zu organisieren“, so Rupp weiter. „Um die Betroffenen weiter zu unterstützen, ist auch ein Einkaufsservice eingerichtet. Es können Einkaufslisten über die Unterkunftsleitung an die Flüchtlings- und Integrationsberatung weitergegeben werden, welche dann die Besorgungen für die unter Quarantäne stehenden Bewohnerinnen und Bewohner übernimmt.“

Die medizinische Betreuung der betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner sei durch ein mobiles Ärzteteam, das in der Unterkunft tägliche Sichtkontrollen durchführe, gewährleistet. „Die vor Ort anwesenden Sicherheitsdienstmitarbeiter überwachen zusammen mit dem Verwaltungspersonal die Einhaltung der Quarantänebedingungen und stehen rund um die Uhr als Ansprechpartner zur Verfügung.“

Regierung: Konzept für Kinder für Distanzunterricht

Das tagsüber vor Ort befindliche Verwaltungspersonal koordiniere, unter Einhaltung der gebotenen Vorsichts- und Schutzmaßnahmen, überwiegend vom Büro in der Unterkunft aus die verschiedenen Maßnahmen. „Sofern ein Verlassen des Büros erforderlich ist, wird in der Unterkunft und auf dem Gelände die entsprechende Schutzkleidung getragen.“ Das Verwaltungspersonal führe fortlaufend Gespräche mit den Bewohnerinnen und Bewohnern, um diesen die getroffenen Maßnahmen zu erklären, bei Bedarf beratend Unterstützung anzubieten und auf diese Weise bestmögliche Akzeptanz und Transparenz herzustellen.

„Alle in der Gemeinschaftsunterkunft Neuötting untergebrachten schulpflichtigen Grund- und Mittelschülerinnen und -Schüler besuchen grundsätzlich die jeweils zuständige Sprengelgrundschule, beziehungsweise Sprengelmittelschule“, so Rupp weiter. „Die betroffenen Schülerinnen und Schüler werden unter normalen Umständen in den entsprechenden Klassen regulär beschult. Die Schule hat für den Bedarfsfall ein umfassendes Konzept zur Umsetzung des Distanzunterrichts mit vielfältigen Möglichkeiten zur Beschulung aller Schülerinnen und Schüler der Schule entwickelt.“ Dieses werde an die Rahmenbedingungen in der Gemeinschaftsunterkunft vor Ort angepasst und auf die individuellen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler abgestimmt.

„Seit Beginn der Quarantäne werden von Seiten der Schule regelmäßig Unterrichtsmaterialien gebracht und an die betroffenen Familien übergeben. Zudem stehen die Lehrkräfte telefonisch mit den entsprechenden Familien in Verbindung. Ergänzend dazu hält die Jugendsozialarbeit der Schule Kontakt mit den Familien und unterstützt die Schülerinnen und Schüler im Rahmen der durch die Quarantänemaßnahmen vorgegebenen Möglichkeiten.“

hs

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