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Jagd auf Windradstandorte hat begonnen: Die potenziellen Flächen für Windräder im Staatsforst

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Von: Daniela Haindl

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Die in Frage kommenden Gebiete und ihre zugehörigen Gemeinden im Landkreis Altötting.
Die in Frage kommenden Gebiete und ihre zugehörigen Gemeinden im Landkreis Altötting. © Haindl / Bayerische Staatsforsten

Drei von neun betroffenen Gemeinden im Landkreis Altötting haben dem Projekt „Rückenwind ChemDelta“ noch nicht zugestimmt. Die Bayerischen Staatsforsten informierten nun Lokalpolitiker über den Sachstand.

Landkreis Altötting – Bei einer Informationsveranstaltung der Bayerischen Staatsforsten und des Landratsamtes Altötting wurden Lokalpolitiker über den Sachstand zum Projekt „Rückenwind ChemDelta“ informiert. Seit Dezember laufen bereits die Abstimmungen in den Gemeinden zur Errichtung einer Windenergieanlage im Staatsforst Altötting und Burghausen.

Detaillierter Vortrag über Ablauf und Standorte

Vor der Präsentation der Bayerischen Staatsforsten betonte Dr. Peter von Zumbusch, Werkleiter der Wacker Chemie, dass alle 19 Unternehmen von ChemDelta Bavaria die Errichtung eines Windpark in den Staatsforsten stark befürworten: „Wir sind energieintensiv. Wir würden nicht für das Projekt sprechen, wenn wir nicht sicher wären, dass auch mit unseren Windstärken genügend Strom erzeugt werden kann. An der Wirtschaftlichkeit sind wir also genauso interessiert wie jeder Stadt- oder Gemeinderat.“ Rainer Droste, Bereichsleiter Immobilien und weitere Geschäfte bei den Bayerischen Staatsforsten, erörterte dann den Projektsachstand. Laut dem Bayerischen Windatlas weist der Wind im betroffenen Gebiet und in 160 Metern Höhe eine Geschwindigkeit von etwa 5,3 m/s auf. Bei zwei weiteren Windprojekten in Süddeutschland, die wirtschaftlich betrieben würden, lägen ähnliche Verhältnisse vor. Aktuell sei die Potenzialfläche im Regionalplan für Südostoberbayern als Ausschlussgebiet für Windkraftanlagen klassifiziert, der Bau einer Windkraftanlage könne aber genehmigt werden.

Der Windatlas zeigt: 5,3 m/s Windgeschwindigkeit im Landkreis Altötting.
Der Windatlas zeigt: 5,3 m/s Windgeschwindigkeit im Landkreis Altötting. © Bayerische Staatsforsten

Näheres zum Auswahlverfahren

Auf den Waldgebieten der Kommunen, die dem Projekt „Rückenwind ChemDelta“ grundsätzlich zugestimmt haben, starten die Staatsforsten ein öffentliches und wettbewerbliches Auswahlverfahren, um einen Projektentwickler zu finden. Mit diesem werde ein Standortsicherungsvertrag abgeschlossen. Anschließend müssten die Voruntersuchungen und Gutachten zum Standort von dem künftigen Betreiber durchgeführt werden und danach das öffentlich-rechtliche Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmisionsschutzgesetz eingeleitet werden.

Dr. Heinz Utschig und Rainer Droste von den Bayerischen Staatsforsten präsentierten den aktuellen Projektsachstand von „Rückenwind ChemDelta“.
Dr. Heinz Utschig und Rainer Droste von den Bayerischen Staatsforsten präsentierten den aktuellen Projektsachstand von „Rückenwind ChemDelta“. © Haindl

Mögliche Bürgerbeteiligungsmodelle

Das Auswahlverfahren selbst bestehe aus sechs Schritten: Zuerst wird mit der Flächenauswahl gestartet, wobei alle möglichen Restriktionen wie beispielsweise Naturschutz, Wasserschutz, Abstand von Wohngebäuden berücksichtigt werden. Dann folgt die Erarbeitung eines Beschlussvorschlags für die Kommunen, in dem kommunale Belange und auch Bürgerbeteiligungsmodelle festgelegt werden. Diesbezüglich gebe es die direkte Beteiligung über Anteile, bei dem sich Bürger mit mindestens 5 bis 10.000 Euro Einlage über 20 Jahre beteiligen oder eine indirekte, beispielsweise über eine Genossenschaft. Hierbei wären die Laufzeiten kürzer und die Verzinsung festgelegt. Eine Kombination beider Möglichkeiten sei möglich. Dann werde die Suche nach dem Projektentwickler öffentlich gestartet und die Angebote der Bewerber und Energieversorger eingeholt und im fünften Schritt werde bewertet und eine Auswahl getroffen, um im sechsten Schritt den Standortsicherungsvertrag mit dem Projektentwickler zu abzuschließen.

Bei der Auswahl des Investors sei den Staatsforsten besonders daran gelegen, dass der Bewerber eine zügige, waldschonende Umsetzung plant. Dies sei auch in Bezug auf die Nutzung vorhandener Wege wichtig. Außerdem werde die Solvenz des Bewerbers genau geprüft. Die Bayerischen Staatsforsten bereits im April 2023 mit dem Abschluss des Auswahlverfahrens und im Mai 2023 mit Unterzeichnung der Verträge. Für die Windmessungen und artenschutzrechtlichen Gutachten folgten dann weitere 12 Monate und das Genehmigungsverfahren für den Windpark dauere ebenso.

Die Informationsveranstaltung der Bayerischen Staatsforsten und des Landratsamtes fand in Burgkirchen statt.
Die Informationsveranstaltung der Bayerischen Staatsforsten und des Landratsamtes fand in Burgkirchen statt. © Haindl

Welche Flächen in Frage kommen

Aktuell habe sich die potenzielle Fläche für die Windkraftanlagen auf 1326 Hektar verkleinert. Diese soll in zwei Auswahlverfahren ausgeschrieben werden und an zwei verschiedene Bewerber gehen. Bei dem einen Gebiet handelt es sich um die Areale von Mehring, Marktl, Haiming und Burghausen (679 ha) und bei dem anderem um die Areale von Altötting, Burgkirchen, Emmerting, Kastl und Neuötting (647 ha). Landrat Schneider rechnet mit einem Platzbedarf von 25 ha pro Windrad.

So verteilen sich die Flächen der Gemeinden.
So verteilen sich die Flächen der Gemeinden. © Bayerische Staatsforsten

Welche Gemeinden noch zustimmen müssen

Fünf von neun Gemeinden haben bereits positive Beschlüsse für das Projekt gefasst: Altötting, Burghausen, Haiming, Marktl und Mehring. In Kastl und Emmerting wurde bisher noch kein Beschluss gefasst und in Burgkirchen war der Abstimmungstermin erst im Februar angesetzt. Bezüglich des Neuöttinger Beschlusses kam es zu einem Missverständnis, denn Bürgermeister Peter Haugeneder (SPD) staunte nicht schlecht, dass Landrat Erwin Schneider (CSU) und Rainer Droste von den Bayerischen Staatsforsten den Beschluss des Neuöttinger Stadtrats als „reine Kenntnisnahme“ aufgefasst hatten. „Es wird verkannt, dass wir das Projekt sehr positiv begleitet haben. Ich bin da schon sehr verwundert und empfehle, unseren Beschluss noch einmal genau zu lesen“ so Haugeneder. Doch Schneider und Droste waren sich einige, dass das Missverständnis ganz einfach behoben werden könne: „Wir finden gemeinsam sicher ganz rasch eine Möglichkeit dieses Missverständnis zu beheben“, so Droste.

Viele der anwesenden Lokalpolitiker bedankten sich für die Informationsveranstaltung, auch wenn sich der ein oder andere diese vor den Beschlüssen in den Gemeinderäten gewünscht hätte. Auch eine Veranstaltung in dem gleichen Format für Bürger der betroffenen Gemeinden war im Gespräch, wobei Landrat Schneider vorschlug, diese als regionale Bürgerversammlungen in den Kommunen durchzuführen. Außerdem regte Benedikt Dittmann, Bürgermeister von Marktl, an, eine Internetseite mit Informationen für die Bürger zu erstellen.

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